Einstellung droht: Neues Angebot bei dm geht nach hinten los

Ein großer Ansturm vor einer dm-Filiale. Menschen tummeln sich in Jacken vor einem Standort der Drogerie. An der Decke sind gelbe und blaue Ballons aufgehängt.
Symbolbild © imago/Wolfgang Maria Weber

Eigentlich sollte das neue Angebot bei dm der absolute Renner werden. Doch das Ganze scheint jetzt nach hinten loszugehen. Schlimmstenfalls muss der Service wieder komplett eingestellt werden.

Zuletzt hat sich die Wettbewerbszentrale zu Wort gemeldet und geht wohl nun entschieden gegen dm und ein neues Angebot bei der Drogeriekette vor. Es droht die Einstellung und das baldige Aus für den beliebten Service.

Juristische Schritte drohen: Angebot bei dm geht nach hinten los

Erst vor Kurzem haben wir über die Drogeriekette dm und ein neues Angebot berichtet, das sie ihren Kunden unterbreitet hat. So etwas gab es noch nie bei dieser Ladenkette. Jetzt scheint die ganze Sache komplett nach hinten loszugehen und ein vorzeitiges Ende zu nehmen. Es geht um medizinische Früherkennung. In diesem Zusammenhang wollte dm neue Angebote schaffen und damit einen einzigartigen Service für die Gesundheit einführen. Doch scheinbar hat dm die Rechnung ohne die Wettbewerbszentrale gemacht, die nun rechtliche Schritte einleitet.

So gibt es bei dm ein Augen-Screening. Diese Überprüfung der Augen wird durch künstliche Intelligenz aufgewertet. Im Endeffekt soll der Kunde dann nach wenigen Minuten und einer Netzhautfotografie mögliche Hinweise erhalten, ob Anzeichen oder Hinweise zum Beispiel auf ein Glaukom, auf AMD oder auf Retinopathie gegeben sind. Dm wollte mit diesem nie dagewesenen Service einen Beitrag zur gesundheitlichen Früherkennung leisten. Dafür kooperiert man mit dem Partner Skleo Health. Das Screening kann man derzeit nur in Düsseldorf und Köln sowie in Aachen und Bad Münstereifel in einzelnen Filialen machen lassen.

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Täuschung der Kunden steht im Verdacht – Angebot bei dm wackelt

Grundsätzlich betritt dm juristisch wackeligen Boden, wenn es um medizinische Ergebnisse geht. In diesem Sinne darf dm ihren Kunden keine medizinische Früherkennung anbieten, denn das liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der Ärzte. Die Kunden dürfen nicht das Gefühl haben, ein solches Augen-Screening reiche aus, um eine Früherkennung zu gewährleisten.

Außerdem darf dadurch nicht der Eindruck entstehen, dass dies eine Behandlung beim Arzt während einer Krankheit ersetzen würde. Gibt es keine Einigung, droht im schlimmsten Fall das Ende für das Angebot. Es müssen sich also die Werbung und die Formulierungen so verändern, dass keine Verbrauchertäuschung vorliegt. Was in diesem Fall letztlich herauskommt und wie dm sich verhalten muss, steht aber erst einmal in den Sternen.

(Quellen: Wettbewerbszentrale, Landgerichte Düsseldorf & Karlsruhe, Unternehmensangaben dm, Skleo Health, dpa)