
Das ist so dreist wie schockierend. Denn ein Autofahrer fährt eine Elfjährige in Karlsruhe an – und haut anschließend einfach ab, ohne sich seiner Verantwortung zu stellen.
Ein kurzer Moment auf einem Parkplatz endet mit einer Unfallflucht. Ein Autofahrer erfasste eine Elfjährige in Karlsruhe und verletzte sie dabei. Doch anstatt anzuhalten und sich um das Mädchen zu kümmern, fuhr der bislang unbekannte Mann einfach davon.
Menschen sind schockiert von dem Unfall
Der Vorfall ereignete sich bereits am Freitagnachmittag, 28. August, auf dem Parkplatz des Durlach Centers an der Durlacher Allee. Gegen 16.25 Uhr zog die Elfjährige in Karlsruhe dort einen Einkaufswagen hinter sich her. Zur gleichen Zeit rangierte nach Angaben der Polizei ein bislang unbekannter Autofahrer mit seinem Wagen auf dem Parkplatz. Dabei kam es zum Zusammenstoß. Der Pkw erfasste die Elfjährige in Karlsruhe am Bein. Glücklicherweise erlitt das Mädchen bei dem Unfall lediglich leichte Verletzungen. Doch statt anzuhalten und sich um das verletzte Kind zu kümmern, fuhr der Unfallverursacher laut Polizei davon. In welche Richtung er den Parkplatz verließ, ist bislang nicht bekannt.
Viele Hinweise auf den gesuchten Fahrer hat die Polizei derzeit nicht. Die Ermittler wissen bislang lediglich, dass ein dunkler Pkw die Elfjährige in Karlsruhe erfasste. Weitere Angaben zum Fahrzeug oder zum Fahrer liegen bislang nicht vor. Die Verkehrspolizei übernahm deshalb die Ermittlungen und hofft nun auf die Hilfe von Zeugen. Wer den Vorfall beobachtet hat oder Angaben zu dem dunklen Fahrzeug und dessen Fahrer machen kann, soll sich bei der Verkehrspolizei Karlsruhe melden. Unfallfluchten sind in der Region keineswegs selten. Das zeigt die Verkehrsstatistik des Polizeipräsidiums Karlsruhe für das Jahr 2025. Demnach entfernte sich bei etwa jedem fünften registrierten Verkehrsunfall im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums der Verursacher unerlaubt von der Unfallstelle. Insgesamt registrierten die Beamten im vergangenen Jahr 4.938 Unfallfluchten.
Polizei sucht nach dem Mann
Auch rechtlich handelt es sich bei einer Unfallflucht keineswegs um ein Kavaliersdelikt. Paragraf 142 des Strafgesetzbuchs stellt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort unter Strafe. Je nach Fall drohen dem Fahrer unter anderem eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.
Der Fall der Elfjährigen in Karlsruhe zeigt zudem, dass es bei einer Unfallflucht nicht immer nur um einen Kratzer oder eine Delle an einem anderen Fahrzeug geht. Hier verletzte ein Autofahrer ein Kind und fuhr anschließend davon. Nun versucht die Polizei, herauszufinden, wer hinter dem Steuer des dunklen Pkw saß.
(Quellen: Polizei KA)














