Ende: Aldi verbannt Traditionsprodukt endgültig aus allen Filialen

Einkaufswagen vor dem Kühlregal in einer Supermarktkette.
Symbolbild © istockphoto/Aleksej Sarifulin

Aldi verbannt ein Traditionsprodukt endgültig aus allen Filialen – der Umwelt zuliebe. Schon bald wird Aldi das gesamte Sortiment umstellen.

Nachhaltigkeit bestimmt auch den Einzelhandel: Selbst Discounter und Supermärkte haben sich hohe Ziele gesetzt. CO₂ soll eingespart werden. Auch der Umgang und die Haltung von Nutztieren sollen optimiert werden. Erst kürzlich wurde eine neue Kampagne von Rewe bekannt, wonach das Unternehmen ab sofort auf gedruckte Prospekte verzichtet. Lidl hat im Bereich der Fleischalternativen kräftig nachgelegt und auch bei Aldi tut sich etwas. Der Konzern verbannt ein Traditionsprodukt aus allen Filialen.

Aldi verbannt Traditionsprodukt dauerhaft aus allen Filialen

Aldi will bei den Haltungsformen etwas verbessern und bei Wurst, Fleisch, Frischfleisch und Trinkmilch bis spätestens 2030 nur noch Produkte aus Haltungsform drei oder darüber hinaus anbieten. Bis dahin werden aber noch Produkte aus den Haltungsformen eins und zwei angeboten. Damit soll jetzt Schluss sein. Bei der Milch macht Aldi den Anfang und verbannt ein Traditionsprodukt endgültig aus allen Filialen. Vermutlich werden die Kunden dann auch noch etwas tiefer in den Geldbeutel greifen müssen.

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Was die Kennzeichnung auf der Milch wirklich bedeutet

Ab 2022 gibt es eine einheitliche Kennzeichnung von Milchprodukten nach Haltungsform. Das soll die Orientierung der Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem beim Einkauf verbessern. Es gibt vier verschiedene Stufen der Kennzeichnung. Dabei ist vier die beste Haltungsform und eins die schlechteste. Je nach Haltungsform unterscheiden sich zum Beispiel der Auslauf und der Platz, den die Tiere haben. Wenn Aldi ab sofort ein Traditionsprodukt ist, bedeutet das, dass es nur noch Milch der Haltungsform drei und vier gibt.

Bei der Haltungsform drei haben die Kühe Kontakt oder Zugang zu Außenklima und einen offenen Stall. Anbindehaltung ist verboten und gentechnikfreies Futter vorgeschrieben. Bei Haltungsform vier haben die Kühe Auslauf und mindestens 120 Tage im Jahr Weidegang. Das Futter muss nicht nur gentechnikfrei sein, sondern auch von Betrieben aus der Region stammen.