Energiepauschale: Auch Hartz-4-Empfänger haben einen Anspruch

Eine Frau zählt Geldscheine.
Symbolbild © istockphoto/megaflopp

Wer einen Anspruch auf die Energiepauschale hat und wer sie nicht erhält, das ist klar geregelt. Doch zahlreiche Hartz-4-Empfänger sind ratlos, ob sie damit rechnen können.

Ob ein Hartz-4-Empfänger Anspruch auf die Energiepauschale hat, das ist konkret geregelt. Wer wie viel bekommt und welche Voraussetzungen es gibt.

Energiepauschale und Hartz IV

Viele Hartz-4-Empfänger sind derzeit ratlos und verunsichert. Denn sie wissen nicht, ob sie ebenfalls die Energiepauschale der Bundesregierung erhalten. Die Energiepauschale ist eine von verschiedenen Maßnahmen der Regierung, die dazu dienen sollen, die Bürger zu entlasten und zu unterstützen.

Dabei stellt sich für viele Verbraucher aber die Frage, ob sie diese Pauschale überhaupt in Anspruch nehmen dürfen, und sie dann auch erhalten. Laut der Regierung handelt es sich um eine „sozial gestaltete“ Zahlung.

Hartz 4-Empfänger haben einen Anspruch

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Nach den Statuten der Einmalzahlung im Bereich der Energiepauschale, haben auch Hartz-4-Empfänger das Anrecht auf den Erhalt der Zahlung. Allerdings nur dann, wenn sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Denn an diese Bedingung ist die Einmalzahlung gekoppelt. Wer keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, erhält die Energiepauschale auch nicht. Die 300 Euro, welche vom Arbeitgeber auf das Konto des Arbeitnehmers fließen, gehören zum bundesweiten Entlastungspaket.

Besonderheit für Hartz-4-Empfänger

Wer die Energiepauschale als Aufstocker oder Hartz-4-Empfänger mit Erwerbstätigkeit bekommt, der muss nicht fürchten, dass diese Einmalzahlung auf das Hartz 4 oder auf andere Sozialleistungen angerechnet wird.

So soll gewährleistet werden, dass die Entlastung auch wirklich bei den Empfängern ankommt, und zwar in voller Höhe. Einen Antrag müssen Berechtigte nicht stellen, sie erhalten die Pauschale von ihrem Arbeitgeber mit dem Gehalt ausbezahlt.