Erhöhte Sperren: Immer mehr Bürger können nicht zahlen

Hände einer Person, die mehrere 50-Euro-Scheine in Fächerform halten. Die Handgelenke werden von einem weißen Stromkabel umwickelt. Die Person trägt ein hellblaues Hemd. Der Untergrund ist weiß.
Symbolbild © istockphoto/D-Keine

Die Sorgen der Verbraucher sind real: Immer mehr Bürger können ihre Stromrechnung nicht zahlen. Aktuelle Zahlen bestätigen den alarmierenden Trend, denn die Beschwerden über Energiesperren nehmen deutlich zu. Was Betroffene unternehmen können.

Hohe Rechnungen belasten die Haushaltskasse vieler Menschen. Inzwischen gibt es immer mehr Wohnungen ohne Strom, denn nicht jeder kann das Geld für den Abschlag aufbringen.

Stromrechnung: Viele Bürger können nicht zahlen

Der Strom wird gekappt – und plötzlich sitzt man im Dunkeln. So geht es offenbar immer mehr Haushalten in Deutschland, die ihre Rechnungen nicht bezahlen können. Beschwerden über Energiesperren haben zugenommen: Im Vergleich zu 2024 sind sie im Jahr 2025 laut Verbraucherzentrale Bundesverband um 36 Prozent gestiegen. Die hohen Energiepreise sind insbesondere auf regionale Netzentgelte sowie auf steigende Kosten für die Beschaffung, aber auch auf hohe Steuern zurückzuführen. Ob die Preise ab 2027 sinken, ist ungewiss. Fachleute befürchten eher das Gegenteil: Es könnte zu weiteren Teuerungen kommen. Wer keine tote Stromleitung riskieren will, sollte allerdings seine Rechte kennen. Denn willkürlich darf der Energielieferant eine Blockade nicht vollstrecken.

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Wann der Strom gekappt werden darf

Die Verbraucherzentrale klärt auf: Rein rechtlich dürfen Stromanbieter den Zugang sperren, sobald Verbraucher mit mindestens 100 Euro in den Rückstand geraten und die Abschlagszahlung bereits zum zweiten Mal nicht überweisen. Ohne Vorwarnung wird die Versorgung jedoch nicht eingestellt. Der Anbieter muss Betroffenen den Schritt mindestens vier Wochen vorher ankündigen. Er muss auch sicherstellen, dass Haushalte den konkreten Sperrtermin mindestens acht Werktage vorher kennen.

Wer selbst betroffen ist, sollte bei Bedarf einen Härtefallantrag stellen: Sofern es Menschen im Haushalt gibt, die auf medizinische Geräte angewiesen sind, darf der Stromlieferant die Versorgung nicht einstellen. Das gilt auch für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern. Wichtig ist, den Antrag schnellstmöglich schriftlich zu stellen und Belege einzureichen. Um gar nicht in die Situation zu kommen, hilft es außerdem, rechtzeitig auf Aufforderungen des Anbieters zu reagieren sowie aktiv um eine Ratenzahlung oder um einen Aufschub zu bitten.

(Quellen: vzbv.de, Bundesnetzagentur)