Erleichterung: Diese neuen Rechte haben jetzt Kunden bei Aldi, Lidl & Co.

Große Ladenfläche eines Supermarktes.
Symbolbild

Karlsruhe Insider: Gesetzesnovelle bringt Vorteile für Kunden.

Ab dem 1. Januar 2022 gilt bei vielen großen Supermärkten und Discountern eine neue Regel, die für Kunden interessant sein könnte.

Lebensmitteleinzelhändler wie der Supermarktriese Kaufland verkaufen häufig auch Handys, Computer, Fernseher oder Waschmaschinen. Deswegen müssen sie auch ab dem 1. Januar auch Altgeräte zurücknehmen. Doch wer muss alles Elektroschrott entgegennehmen, und welche Geräte können abgegeben werden?

Zuerst gilt: Jeder Händler, der mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbietet, muss in Zukunft auch Altgeräte zurücknehmen. Davon ebenfalls betroffen sich auch Aldi, LIDL und Netto. Aber auch Läden, die nicht regelmäßig Elektrogeräte anbieten, sind unter einer bestimmten Voraussetzung dazu verpflichtet, Elektroschrott anzunehmen. Die Bedingung dabei ist, dass die Ladenfläche über 800 Quadratmeter groß ist.

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Zu den Geräten, die ab Januar in Discountern und Supermärkten abgegeben werden können, zählen Glühbirnen, Toaster, Kaffeemaschinen, Mixer und Smartphones. Die Geräte dürfen aber nicht größer als 25 Zentimeter sein.

Aber auch Online-Händler sind nun in der Pflicht. Sie sollen ihren Kunden beim Kauf von neuen Geräten einen kostenlosen Abhol- und Entsorgungsservice anbieten.

Sammelstellen sind die richtigen Orte, um Elektroschrott anzunehmen.