EU verbietet beliebte Gartenpflanzen – hohe Strafen drohen

Vor einem Holzhaus sieht man einen prächtigen, wunderschönen Ziergarten mit unterschiedlichen Pflanzen und Büschen, die teilweise gewaltig groß sind und das komplette Bild einnehmen.
Symbolbild © istockphoto/elenaleonova

Hobbygärtner aufgepasst! Die EU verbietet eine Reihe beliebter Gartenpflanzen. Wer davon nichts weiß, muss trotzdem mit hohen Bußgeldern rechnen. Denn Unwissen schützt vor Strafe nicht.

Bunt, schön, exotisch – immer mehr Gartenliebhaber setzen auf Importe aus anderen Ländern. Doch die EU verbietet immer mehr beliebte Gartenpflanzen. Eine Missachtung kann hohe Strafen nach sich ziehen.

Je exotischer, desto besser: Immer mehr Gärtner haben ausländische Gewächse

Dass immer mehr Hobbygärtner ausländische Gewächse zurückgreifen, ist nicht nur eine Anwandlung, sondern eine direkte Reaktion auf den fortschreitenden Klimawandel. Die Sommer hierzulande werden immer heißer und trockener, während die Winter milder und feuchter ausfallen. Viele traditionelle, heimische Gartenpflanzen halten diesen Extremen nicht mehr stand. Klassiker im deutschen Garten wie der Rittersporn, Prachthortensien oder auch der Rasen benötigen in den zunehmend trockenen Sommermonaten enorme Mengen Wasser. Da Grundwasser in manchen Regionen im Sommer bereits knapp reglementiert wird, suchen Gärtner nach klimaresistenten Alternativen.

Lavendel, Rosmarin, Thymian und Salbei wandern flächendeckend in deutsche Gärten. Sie benötigen kaum Wasser und überstehen die kalte Jahreszeit mittlerweile oft problemlos im Freiland. Immer häufiger sieht man in Vorgärten die Chinesische Hanfpalme, die Japanische Faserbanane oder nordamerikanische Gehölze wie den Amberbaum und die Indianerbanane. Auch trockenheitsresistente Ziergräser und der robuste Ginkgo gewinnen stark an Bedeutung. Dennoch ist der Trend unter Experten nicht unumstritten, da er sowohl Chancen als auch biologische Risiken birgt.

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EU verbietet beliebte Gartenpflanzen – bis zu 50.000 Euro

Hintergrund ist die „Unionsliste invasiver Arten“ der Europäischen Union. Auf dieser Liste stehen gebietsfremde Pflanzen, die Neophyten, die sich unkontrolliert in der Natur ausbreiten und heimische Ökosysteme massiv verdrängen oder schädigen. Das Anden-Pampasgras (botanisch: Cortaderia jubata), auch bekannt als Purpur-Pampasgras, ist verboten. Diese Sorte vermehrt sich extrem aggressiv über Flugsamen. Die Unionsliste umfasst mittlerweile zahlreiche Pflanzen. Für diese Arten gilt ein strenges Verbot von Import, Zucht, Verkauf und dem bewussten Anbau im Garten.

Es gilt in der Regel ein Bestandsschutz, solange dafür gesorgt wird, dass sich die Pflanze nicht vermehren kann. Die verbotenen Pflanzenteile gehören fest verschlossen in den Restmüll, um eine Weiterverbreitung über Samen oder Wurzeln konsequent zu verhindern. Bei Verstößen gegen das Verbot von invasiven Arten der EU-Unionsliste drohen in Deutschland Geldbußen von bis zu 50.000 Euro. Die genaue Höhe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes sowie den Bußgeldkatalogen der einzelnen Bundesländer.

(Quellen: EU-Kommission, BfN)