Fast 19 Euro: Streit um Rundfunkbeitrag erreicht nächste Runde

Nahaufnahme von 2-Euro-Münzen, die auf einem 10-Euro-Schein und einem Brief liegen. Auf dem Brief stehen die Logos von ARD und ZDF. Es handelt sich um ein Schreiben des Beitragsservices, der für die Rundfunkgebühren zuständig ist.
Symbolbild © imago/HMB-Media

Seit gestern geht der Streit um eine Anhebung des Rundfunkbeitrags in die nächste Runde. Mit einer Erhöhung auf knapp 19 Euro würden Millionen Beitragszahlende weiterhin belastet.

Geht es nach den Öffentlich-Rechtlichen, steigt der Rundfunkbeitrag um fast 19 Euro. Da die Länder sich weigerten, einer Erhöhung zuzustimmen, klagten ARD und ZDF. Alle warten mit Spannung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Parteien werden sich nicht einig – erste Folgen für die Öffentlich-Rechtlichen

Im Februar 2024 schlug die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, die vollkommen unabhängig agiert, vor, den Rundfunkbeitrag von 18,36 auf 18,94 Euro zu erhöhen. Aufgrund der gestiegenen Kosten sei die Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen mit dem alten Beitrag nicht mehr ausreichend. Im Dezember 2024 lehnten die Ministerpräsidenten der einzelnen Länder diese Erhöhung ab. Wegen der aktuellen Wirtschaftslage und der deutlichen Mehrbelastung der Bürger könne und wolle man eine weitere Belastung nicht befürworten. Zumal die Rundfunkanstalten über Rücklagen von einer Milliarde Euro verfügen sollen. Daraufhin zogen ARD und ZDF vor das Bundesverfassungsgericht.

Inzwischen hat die unabhängige Kommission aufgrund erhöhter Beitragseinnahmen ihre Empfehlung nach unten korrigiert. Im Gegenzug haben ARD und ZDF Sparmaßnahmen ergriffen. Die Sender haben Stellen abgebaut und die Programme reduziert. Fans von täglich laufenden deutschen Serien haben inzwischen gemerkt, dass Fortsetzungen gar nicht mehr oder seltener ausgestrahlt werden. Mit Spannung wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet.

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Fast 19 Euro Rundfunkbeitrag: Parteien konnten sich zuvor nicht einigen

Sowohl die Länder als auch die Öffentlich-Rechtlichen sehen keinen Grund darin, ihre Position zu verändern. Die Rundfunkanstalten vertreten die Auffassung, dass die Länder damals gegen geltendes Recht verstoßen habe, das vorsieht, dass die Sender staatlich unabhängig seien sollen. Die Ministerpräsidenten argumentieren dagegen, dass genug Geld vorhanden ist und damit eine freie Finanzierung gewährleistetist.

Wann man mit dem Urteil rechnen kann, ist noch offen. Experten sehen einen wichtigen Punkt darin, welche Grundlage das Bundesverfassungsgericht für sein Urteil wählt. Obwohl die Klage sich auf den Zeitpunkt vor der nachgebesserten KEF-Empfehlung bezieht, stellt sich die Frage, ob die alte Empfehlung oder die neue als Grundlage herhält.

(Quellen: Bundesverfassungsgericht, KEF, SWR Aktuell, ver.di, RUHR24)