Ein kleiner Fehler an der Supermarktkasse führt möglicherweise zu einer harten Strafe. Dabei handelt es sich um ein Versehen, das jedem Kunden passieren kann. Im schlimmsten Fall droht eine Freiheitsstrafe.
Wenn sich Kunden plötzlich in dieser heiklen Situation wiederfinden, hatten sie eigentlich keine bösen Absichten. Sie wollten lediglich ihren Einkauf erledigen. Und doch müssen sie zittern, weil ihnen eine Strafe droht ‒ manchmal sogar eine Freiheitsstrafe.
Dieser Fehler an der Supermarktkasse könnte hart bestraft werden
Im stationären Handel bieten derzeit über 5.000 Märkte in Deutschland eine Self-Checkout-Option für Kunden an. Damit sparen Einkäufer wertvolle Zeit. Gerade in der Vorweihnachtszeit sind die Selbstbedienungskassen (SB-Kassen) auch für das gestresste Personal ein Segen. So reduzieren Händler lange Warteschlangen an den Kassen. Sowohl in Drogerien als auch im Lebensmitteleinzelhandel sind solche Möglichkeiten verfügbar. Neben den vielen Vorteilen gibt es allerdings auch einen entscheidenden Nachteil.
Manchmal werden einzelne Waren im Einkaufswagen vergessen oder beim Scannen nicht vom System erfasst, von Kunden aber trotzdem als “gescannt” verbucht. Ob unbeabsichtigt oder nicht, die Situation zieht manchmal Konsequenzen nach sich. So ist es möglich, dass Kunden eine Strafanzeige bekommen, da das Nicht-Scannen als Diebstahl gewertet werden kann. Dabei können Geldstrafen verhängt werden. In schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen.
Wie Kunden den Fehler an der Supermarktkasse vermeiden
Hat man einen Artikel einmal vergessen, muss man aber nicht in Panik geraten: Zu einer Strafe kommt es oft nur, wenn es sich um eine vorsätzliche Tat handelt. Wiederholungstäter und Menschen mit Vorstrafen müssen besonders aufpassen. Wer eine Ware versehentlich nicht gescannt hat, sollte noch im Supermarkt reagieren. Wichtig ist, das Personal selbstständig zu informieren, anstatt darauf zu hoffen, dass man nicht erwischt wird. Auf diese Weise vermeiden Kunden Missverständnisse und eine Strafanzeige. Auch wenn es länger dauert: Wer keine guten Erfahrungen mit SB-Kassen gemacht hat oder unsicher ist, stellt sich sicherheitshalber an der Kasse mit Kassierer an.