Fiese Tricks im Supermarkt – so zahlen Kunden unbemerkt mehr

Ein Mann steht in einem Suoermarkt oder Discounter und schaut schockiert auf den langen Kassenbon, den er in der rechten Hand hält. In der linken trägt er einen Einkaufskorb mmit den eingekauften Waren.
Symbolbild © istockphoto/Liubomyr Vorona

Im Supermarkt oder Discounter bedienen sich die Hersteller oftmals fieser Tricks. Somit zahlen Kunden mehr und sie merken es nicht einmal. Experten geben Tipps zur richtigen Einschätzung.

Die verdeckten Preiserhöhungen im Handel sorgen bei Verbraucherschützern schon lange für heftige Kritik. Immer mehr große Marken geraten ins Visier der Fahnder, da die veränderten Füllmengen für den normalen Käufer kaum zu erkennen sind.

Shrinkflation: Große Marken „ziehen Verbraucher über den Tisch“

Süßwarenhersteller stehen aufgrund stark schwankender Rohstoffpreise besonders im Fokus von Verbraucherzentralen. Sie bieten weniger Menge für denselben Preis an. Oftmals ist die geringere Menge gar nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Mondelēz International, bekannt für Marken wie Milka, Oreo und Tuc, geriet gerichtlich und durch Verbraucherschützer in die Kritik. Bei Milka-Schokoladen hat man die Tafeln optisch nicht verändert, dennoch enthalten sie teils weniger Inhalt. Beim Oreo-Stieleis schrumpften Packungsgröße und Eisvolumen gleichzeitig.

Mars Inc. beispielsweise reduzierte die Stückzahl in Multipacks von neun auf acht Riegel, während gleichzeitig der Verkaufspreis im Handel angehoben wurde. Und Haribo beispielsweise behielt die Verpackungsgröße bei und reduzierte die Füllmenge. Doch dürfen Hersteller dies überhaupt?

Fiese Tricks im Supermarkt: Experten raten zu diesen Tipps

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Die Hersteller dürfen das, weil es in Deutschland und der Europäischen Union keine gesetzliche Pflicht gibt, Packungsgrößen einheitlich oder dauerhaft stabil zu halten. Im Rahmen der freien Marktwirtschaft gelten das Prinzip der Vertragsfreiheit und die Preisautonomie. Solange die Hersteller bestimmte rechtliche Mindeststandards einhalten, ist das Verändern von Füllmengen legal. Bis zum Jahr 2009 gab es in der EU strenge Vorgaben, in welchen festen Größen bestimmte Lebensmittel verkauft werden mussten. Diese EU-Richtlinie wurde abgeschafft, um den Herstellern mehr Flexibilität im globalen Wettbewerb zu ermöglichen und angeblich Lebensmittelverschwendung zu reduzieren.

Beim Einkauf und im Umgang mit versteckten Preiserhöhungen stehen verschiedene Strategien zur Verfügung, um die Haushaltskasse zu schonen und auf die Praktiken der Hersteller zu reagieren. Der Fokus liegt auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Grundpreis pro Kilogramm oder Liter am Regalschild, da die optische Packungsgröße und der Endpreis keine verlässlichen Angaben über das Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Zudem bieten die Eigenmarken der Supermärkte und Discounter oft eine stabile Alternative, da sie die Methode der Füllmengenreduzierung deutlich seltener anwenden als bekannte Markenkonzerne. Außerdem kann man betroffene Marken bei Verbraucherzentralen melden.

(Quellen: Verbraucherzentrale, vzbv)