
Schon längst ist Matcha-Tee zu einem festen Bestandteil in Deutschland geworden, doch von einem bestimmten sollte man jetzt die Finger lassen. Denn in dem Produkt wurde Pflanzenschutzmittel gefunden, das einen giftigen Stoff enthält.
Ein bestimmter Matcha-Tee ist nun zurückgerufen worden, weshalb man von ihm unbedingt die Finger lassen sollte. Dies bedeutet: Nicht verzehren und sofort in den Laden zurückbringen!
Matcha – längst mehr als ein Trend
Vielerorts hat man inzwischen Tassen und Becher mit einer grünen Flüssigkeit gesehen. Als Tee oder als Misch-Getränk mit Sirup und Milch, warm oder kalt – inzwischen hat der Trend auch in Deutschland Einzug gehalten. Eigentlich kommen die zu Pulver gemahlenen Teeblätter aus Japan und gehören dort schon lange zu traditionellen Teezeremonien. Hierzulande erlebte Matcha in zwei Wellen den Einzug. Die erste begann im Jahr 2012, allerdings noch sehr leise und kaum beachtet. Der massive, flächendeckende Mainstream-Hype begann in Deutschland ab 2024 und hält bis heute an. Ab 2024 entwickelte sich Matcha in Deutschland zu einem absoluten Kultgetränk. Durch die auffällige, leuchtend grüne Farbe fluteten Ästhetik-Videos die sozialen Netzwerke. Inzwischen findet man Matcha in allen möglichen Produkten, selbst als Schokoriegel.
Finger weg von Matcha-Tee: Pflanzenschutzmittel führt zu Rückruf
Allerdings hat man in einem bestimmten Matcha-Tee nun ein Pflanzenschutzmittel entdeckt, das sich auf die Fortpflanzungsfähigkeit auswirkt und als krebserregend gilt. Es handelt sich um den „Bio Matcha Pure“ der Marke „Try Moin“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 23.02.2028 und der Chargennummer M-P-002. Diesen Tee in der 30-Gramm-Verpackung erhält man beispielsweise bei Rossmann. Wer ihn gekauft hat, kann den Matcha-Tee in eine Rossmann-Filiale bringen und bekommt auch ohne Kassenbon sein Geld zurück.
Bei einer Laboruntersuchung fand man Rückstände des unzulässigen Pflanzenschutzmittels Tebuconazol. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit stuft den Fund über das Portal Lebensmittelwarnung als unmittelbares Risiko für die Gesundheit ein. Vom Verzehr wird dringend abgeraten. Tebuconazol ist ein sogenanntes Triazol-Fungizid. Der Stoff ist laut EU-Verordnung als reproduktionstoxisch (Kategorie 2) eingestuft. Er steht im Verdacht, die Fruchtbarkeit und die Entwicklung ungeborener Kinder im Mutterleib zu schädigen. Das Pestizid steht zudem im Verdacht, krebserregend zu sein, das Hormonsystem zu stören und Leberschäden zu verursachen.
(Quellen: Lebensmittelwarnung.de, TryMoin GmbH)














