Freigabe: Ehemals verbotene Gartenarbeit ist wieder erlaubt

Ein Paar verrichtet draußen gemeinsam fröhlich Gartenarbeit und sammelt Laub auf. Sie tragen Weste, Fleecejacke und Gummistiefel und stapeln die orangen und roten Blätter in einer Schubkarre.
Symbolbild © istockphoto/monkeybusinessimages

Für alle, die ihren Garten lieben, sind das erfreuliche Neuigkeiten. Eine ehemals verbotene Gartenarbeit ist jetzt endlich wieder erlaubt. Die Strafen dafür hat man offiziell aufgehoben.

Nun hat man die Strafen für diese ehemals verbotene Gartenarbeit nach längerer Zeit wieder eingestellt. Das freut natürlich jeden Naturfreund und Hobbygärtner. Endlich kann man sich ohne Gefahr wieder an die Arbeit machen.

Endlich erlaubt: Diese Gartenarbeit war lange Zeit tabu

Der Oktober bringt in Deutschland eine ganz besondere Stimmung in unsere Gärten. Ab und zu lugen noch ein paar letzte warme Sonnenstrahlen hinter den Wolken hervor und scheinen auf die bunt gefärbten Blätter. Während es im Freien jetzt insgesamt immer weniger zu tun gibt, besteht endlich wieder die Möglichkeit, eine ehemals verbotene Gartenarbeit auszuführen. Schließlich war das über ein halbes Jahr lang untersagt. Zwar bereitet sich die Natur langsam schon auf ihren wohlverdienten Winterschlaf vor, doch für uns besteht indessen noch die perfekte Gelegenheit, der Gartenhecke zu neuem Glanz zu verhelfen.

Es mag komisch klingen, aber tatsächlich ist es in Deutschland absolut untersagt, seine Hecke im Sommer zu beschneiden. Sollte man das Gewächs zwischen dem 1. März und dem 30. September zu sehr stutzen, drohen einem bis zu 10.000 Euro Bußgeld. Aber wieso darf man Gartenhecken nur roden, wenn es bereits unangenehm kalt ist? Dass die ehemals verbotene Gartenarbeit erst jetzt wieder aufgenommen werden darf, hat gleich mehrere Gründe. In erster Hinsicht geht es hier um den Schutz von Vögeln. Aber auch andere Tiere nutzen Gartenhecken in den warmen Monaten gern als Lebensraum, welcher durch heftiges Zurückschneiden im Nu zerstört wird.

Lesen Sie auch
Alle Standorte: Aldi schließt nun Filialen bundesweit für Kunden

Vogel-, Klimaschutz und 10.000 Euro Bußgeld – deshalb tut man es lieber im Herbst

In dem dichten Geäst finden viele Vögel einwandfreie Bedingungen, um Nester zu bauen und zu brüten – und das tun sie nun mal im Sommer. Aber nicht nur der zu schützende tierische Lebensraum ist dafür verantwortlich, dass diese Gartenarbeit in den warmen Monaten verboten ist. Denn einmal mehr spielt hier auch der Klimaschutz mit hinein. Hecken sind nämlich wichtige CO₂-Speicher und tragen so zur Regulierung des lokalen Klimas bei. Sie binden Kohlendioxid, bieten Schatten und verbessern die Luftqualität. Dass man das Roden der Hecken im Sommer – durch teils massive Bußgelder – einschränkt, hat also durchaus seinen Sinn und positive Effekte für uns alle.