Für fast alle Bürger: 300 Euro Pauschale kommt im September

Symbolbild

Derzeit ist noch das Entlastungspaket aktiv. Bürger profitieren von dem 9-Euro-Ticket und dem Tankrabatt. Danach gibt es dann die 300 Euro.

Ab September fallen die Vergünstigungen aus dem Entlastungspaket weg. Dafür kommt die 300-Euro-Pauschale. Diese kommt Verbrauchern sehr gelegen. Denn die Preise steigen überall. Da ist etwas mehr Geld in der Tasche durchaus erfreulich.

Doch Netto bleibt von den 300 Euro nicht viel übrig.

Energiepauschale soll steigenden Preisen entgegenwirken

Die 300 Euro Energiepauschale sollen Verbraucher entlasten. Klingt sinnvoll angesichts der steigenden Preise. Und immer naht auch der Winter.

Doch Verbraucher sollten sich nicht zu früh freuen. Denn das die Pauschale wird voll versteuert.

Denn die Energiepauschale wird als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Er soll Verbrauchern so dabei helfen, die steigenden Strom- und Gaskosten zu finanzieren. Den Zuschuss gibt es einmalig. Im Dezember diesen Jahres wird er vom Arbeitgeber ausgezahlt.

Für alle Berufstätigen aus den Steuerklassen 1 bis 5.

Doch nicht jeder erhält unter dem Strich die gleiche Summe. Denn der Betrag von 300 Euro wird versteuert.

Nettobetrag unterliegt verschiedenen Faktoren

Wie hoch der ausgezahlte Betrag dann tatsächlich ist, kommt auf verschiedene Punkte an. Zum Beispiel die Höhe des Gehaltes und der Steuerklasse.

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Je nachdem wie viele Steuern anfallen, ist der ausgezahlte Betrag höher oder niedriger. Menschen, die zu den besser verdienenden gehören, haben im Schnitt am wenigsten von der Pauschale.

Arbeitnehmer in der Steuerklasse 3 haben den größten Vorteil. Sie bekommen die volle Pauschale ausgezahlt. Denn sie zahlen keine Steuern, da sie sich unter dem Grundfreibetrag befinden. Der Freibetrag liegt für das Jahr 2022 bei 10.347 Euro für nicht verheiratete Personen.

Personen, die sich in der Ist der Steuerklasse 3 befinden, bekommen sogar die volle Pauschale ausgezahlt – denn sie befinden sich unter dem Grundfreibetrag und brauchen keine Steuern zu zahlen. Dieser Freibetrag liegt im Jahr 2022 bei 10.347 Euro für nicht verheiratete Personen.

Selbständige bekommen die Energiepauschale in einer anderen Form. Dies berichtet die Verbraucherzentrale. Sie sollen aber nicht leer ausgehen. Stattdessen erhalten sie den Zuschuss durch eine einmalige Senkung der Einkommensteuer-Vorauszahlung.

Dies dient ebenfalls als Entlastung. Rentner hingegen bekommen gar keine Energiepauschale. Sie wurden anscheinend nicht berücksichtigt.