Für Kunden: Neues Schild kommt an allen Supermarkt-Eingängen

Eine Kundin hält einen roten Einkaufskorb in der Hand und geht mit schnellen Schritten in den Supermarkt. Am Eingang stehen Obst, Gemüse, Blumen und Kräuter.
Symbolbild © istockphoto/krblokhin

Kunden müssen sich nun auf ein neues Schild an den Supermarkt-Eingängen einstellen. Dieses kennzeichnet eine wichtige Pflicht, die die Menschen auf keinen Fall ignorieren sollten.

Ein neues Schild an allen Supermarkt-Eingängen könnte bei den Kunden zunächst für Verwirrung sorgen. Doch letzten Endes bedeutet es für sie eine enorme Erleichterung – und für die Märkte eine zusätzliche Pflicht.

Neues Gesetz sorgt für neue Pflichten: Das müssen Kunden jetzt wissen

Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), das am 25. Oktober vom Bundestag beschlossen wurde, ist am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten. Dies bedeutet sowohl für viele Unternehmen als auch die Kunden einige Änderungen. Dabei geht es um einige Aspekte, die kleine Elektrogeräte betreffen. Diese sollen die Kunden nicht mehr im Hausmüll entsorgen. Zum einen gehen dadurch nämlich wichtige Ressourcen wie Lithium und Co. verloren, die man weiterverwenden könnte. Zum anderen stellen diese Geräte durch die enthaltenen Batterien auch eine Gefahr dar, denn sie können explodieren.

Neues Schild an Supermarkt-Eingängen: Diese Erleichterung kommt jetzt auf die Kunden zu

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Ein Problem stellt sich jedoch für viele Verbraucher: Wo sollen sie die kleinen Geräte wie E-Zigaretten, Rasierer, Elektrozahnbürsten usw. sonst entsorgen? Dafür gibt es seit dem 1. Januar eine einfache Lösung. Geschäfte mit einer Mindestfläche von 800 Quadratmetern müssen diese kleinen Geräte annehmen. Damit Kunden auch wissen, dass ein bestimmtes Geschäft dazu verpflichtet ist, müssen die Supermärkte und Discounter mit den entsprechenden Voraussetzungen ein neues Schild an den Eingängen anbringen.

Dieses zeigt einen grünen Stecker mit zwei Pfeilen, die einen Kreis um ihn herum bilden. Wer also ein solches Schild bei seinem Lieblingsdiscounter oder -supermarkt entdeckt, kann vor dem nächsten Einkauf nicht nur die Pfandflaschen, sondern auch gleich alle kaputten Elektro-Kleingeräte einpacken. Als Kleingerät gilt übrigens alles, was nicht breiter, länger und höher als 25 Zentimeter ist. Dazu zählen Einweg-Vapes genauso wie Handys, elektrische Zahnbürsten oder kleine elektrische Rasierer. Wer sich nicht sicher ist, kann nachfragen.

(Quellen: eigene Recherche der Redaktion, stiftung elektro-altgeräte register)