Garten-Regel: Bald drohen Strafen beim Entsorgen von Grünabfall

Ein nicht zu erkennender Mann leert gerade den Rasenschnitt aus einem Rasenmäher aus. Er füllt diesen in eine schwarte Gartentonne. Im Hintergrund sieht man einen gepflegten Rasen und gepflegte Hecken. Die Sonne scheint und es ist wohl Sommer, da der Mann ein T-Shirt und eine kurze Hose trägt.
Symbolbild © istockphoto/swissmediavision

Wer beim Entsorgen von Grünabfall diesen Fehler macht, könnte bald eine empfindliche Strafe kassieren. Denn im März gilt eine weitere wichtige Garten-Regel, an die man sich unbedingt halten sollte.

Mit dem März gibt es eine weitere wichtige Regel, an die sich Gärtner halten müssen. Wer beim Entsorgen von Grünabfall wichtige Dinge nicht beachtet, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.

Der Frühling erwacht: Hobbygärtner pflegen mit Liebe ihre Gärten

Ende Februar, Anfang März haben sich die ersten Frühblüher gezeigt. Krokusse leuchten in allen Farben und haben dem weißen Winterwetter schnell ein Ende bereitet. Mit dem Sonnenschein und den warmen Temperaturen wagen sich weitere Pflanzen an die Oberfläche.

Mit dem Winter haben sich einige Gartenabfälle angesammelt. Auch das erste Unkraut muss gezupft und der Rasen das erste Mal gemäht werden. Viele Hobbygärtner haben bis zum 28. Februar ihre Bäume, Sträucher und Hecken zurückgestutzt, damit diese nun besser austreiben können. Seit dem 1. März ist dies nämlich verboten. Nun stellt sich jedoch die große Frage: Wohin mit all dem Grünabfall und wo darf man diesen eigentlich entsorgen?

Entsorgen von Grünabfall: Darauf müssen Gärtner jetzt achten

Die einfachste Idee dürfte sicherlich das Verbrennen sein: Kleiner Aufwand, bei dem relativ viel Grünabfall sorglos verschwinden kann. Doch genau das ist verboten. Denn mit dem Feuer, gerade in Gärten in Wohngebieten, kann man die Nachbarn nicht nur stören, sondern auch schädigen. Die Feuer verursachen nämlich sehr viel Rauch, der in die Luft steigt und damit die Luft in der Nachbarschaft belastet. Gemeinden und Kommunen können eine Ausnahmegenehmigung erteilen, diese muss jedoch gut begründet werden. Wer einfach so ein Feuer entfacht, um sich der Gartenabfälle zu entledigen, riskiert ein hohes Bußgeld.

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Es gibt jedoch Ausnahmen: Landwirtschaftliche Betriebe dürfen unter strengen Auflagen ihre Grünabfälle verbrennen. Allerdings nur bis zum 31. März. Bevor sie dies tun, müssen sie die Abfälle umschichten, denn Vögel und Kleintiere könnten es sich hier bereits gemütlich gemacht haben und würden durch das Feuer getötet werden. Zwar kann man Ausnahmen auch nach dem 31. März beantragen, diese gehen jedoch massiv ins Geld. Für Privatpersonen gibt es andere Möglichkeiten. Zum einen gibt es die Gartentonne, die regelmäßig geleert wird. Auch auf dem Wertstoffhof wird man seine Abfälle gut los. Kompostieren oder häckseln sind weitere sinnvolle Alternativen.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Kommunalinformationen)