Gartenarbeit im Mai: Wer jetzt was macht, bekommt über 5000 Euro

Vater und Tochter mähen Rasen.
Symbolbild © istockphoto/romrodinka

Mit ein paar einfachen Tricks lassen sich über die Steuer Tausende Euro zurückholen. Dabei kann sogar die Gartenarbeit im Mai mehr als 5.000 Euro Erstattung einbringen.

So langsam stellt das Wetter die Weichen auf Frühling und viele beginnen mit den Arbeiten im Garten. Dank bestimmter Steuertricks kann dabei jeder durch die Gartenarbeit im Mai über 5.000 Euro erstattet bekommen.

Steuerspartricks genau kennen

Im Garten fällt vor allem im Frühjahr viel Arbeit an, damit dieser im Sommer erblühen und als entspannte Erholungsoase dienen kann. Was viele dabei nicht wissen, ist, dass die Gartenarbeit im Mai bis zu 5.200 Euro Steuerersparnis bedeuten kann. Bei Anschaffungen von beispielsweise Geräten oder speziellen Gartenarbeiten gibt es bei der Steuer nämlich zwei Möglichkeiten, das ausgegebene Geld vom Finanzamt zurückzuholen.

Sicherlich ist das Thema Steuern nicht unbedingt der Favorit der meisten Bürger in Deutschland. Doch über die Steuererklärung lassen sich zahlreiche Erstattungen erwirken. Unter anderem haben diese auch mit der Gartenarbeit im Mai zu tun, die Tausende Euro zurück in die Kasse spülen kann.

Gartenarbeiten von der Steuer absetzen

Die erste Grundvoraussetzung, um vom Staat Geld für die Gartenarbeit zurückerstattet zu bekommen: Man muss das Grundstück mit Garten und Haus als Eigentümer selbst bewohnen. Gleiches gilt auch für Ferienhäuser oder Lauben in Schrebergärten, die man nur partiell im Jahr selbst bewohnt. Dies geht aus einer Erklärung der Vereinigten Lohnsteuerhilfe hervor.

Lesen Sie auch
Anstürme: Coca-Cola bringt ab April neues Getränk auf den Markt

Dadurch können die Gartenbesitzer die Arbeiten als Handwerksleistungen in der Steuererklärung geltend machen und die Kosten somit absetzen. Dies ist beispielsweise bei der Errichtung von Zäunen oder auch bei Terrassen möglich, sofern einem hier professionelle Hilfe zur Seite steht. So seien bis zu „20 Prozent der Lohnkosten“ steuerlich erstattungsfähig, erklärt die VLH.

Tausende Euro absetzbar

Für regelmäßig anfallende Gartenarbeiten würden sich bis zu 4.000 Euro von der Steuer absetzen lassen, erklären Experten. Diese werden als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung deklariert.

Übernimmt also ein Service das Heckenschneiden oder Rasenmähen, dann ist dieser Kostenpunkt entsprechend steuerlich absetzbar. Bei allen Rechnungen gilt, dass man diese nicht in bar begleichen darf. Außerdem muss der Beleg bei der Steuererklärung eingereicht werden. Auf diese Weise lassen sich durch die Gartenarbeit im Mai Tausende Euro zurückholen.