Gassi-Regeln ab sofort: Hundehalter müssen neue Änderungen beachten

Mann mit seinem Hund im Wald.
Symbolbild

Karlsruhe Insider: Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes.

In vielen deutschen Haushalten ist ein Hund zu finden. Leider bekommen allerdings verschiedene Arten nicht genügend Aufmerksamkeit oder Auslaufmöglichkeiten.

Der Hund ist ja sprichwörtlich der beste Freund des Menschen. Viele Besitzer der Vierbeiner nehmen den Hund sogar anstelle eines Kindes und befassen sich viel mit ihrem Tier.

Leider werden einige Hunderassen nicht artgerecht gehalten und bekommen zu wenig Auslauf. Um solche Missstände zu vermeiden, hat die Bundesregierung nun eine neue Tierschutz-Hundeverordnung herausgegeben.

Eine wichtige Regeländerung besagt, dass jeder Hund in Deutschland genügend Auslauf bekommen muss, vor allem, wenn das Tier in einem Zwinger leben muss, dann braucht es dennoch viel extra Auslauf. Mit einem Husky beispielsweise reicht nicht ein einfaches „Gassi gehen“. Diese Hunderasse benötigt eine lange und ausdauernde Möglichkeit des freien Laufs.

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Zudem brauchen Hunde auch den Kontakt mit anderen Hunden, es sei denn, dass es aus Unverträglichkeiten und zum Schutz des Hundes nicht möglich ist. So benötigt beispielsweise ein kleiner Mischling keinesfalls Bekanntschaft mit einem Kampfhund.

Des Weiteren benötigt der Hund mehrfachen Auslauf, und nicht nur eben mal einen kurzen Besuch auf der Hundewiese.

Ein Hund ist zwar ein Haustier, aber kein Kuscheltier, welches man nach dem Kuscheln in die Ecke legen kann.