Mittlerweile gibt es für fast jedes Lebensmittel eine vegane Alternative. Doch nun hat ein Richter ein endgültiges Machtwort gesprochen: Eierlikör kann kein veganes Getränk sein.
In Deutschland ernähren sich derzeit immer mehr Menschen pflanzlich, also vegan. Sie suchen daher nach veganen Alternativen für traditionelle Produkte. Die Produktvielfalt in diesem Segment ist enorm gewachsen. Doch nun gibt es in einem Bereich einen herben Einschnitt. Eierlikör kann offiziell kein veganes Getränk sein.
Eierlikör kann kein veganes Getränk sein – Streit geht vor Gericht
Der Name sagt es bereits: Dieser Likör basiert auf Eiern – und Eier sind tierische Produkte, die mit Hühnern in Verbindung gebracht werden. Wer also einen Eierlikör trinkt, kann kein veganes Getränk zu sich nehmen. Hier geht es vor allem um den Namen. Veganer Eierlikör ist demnach offiziell nicht erlaubt, das hat ein Gericht kürzlich entschieden.
Das Ganze ist nicht ganzneu, denn es gibt bereits Gerichtsurteile, die fast zehn Jahre alt sind und entschieden haben, dass rein pflanzliche Produkte zum Beispiel nicht als Wurst oder auch als Milch bezeichnet werden dürfen. Das gilt auch für alle Namenskombinationen. Hier geht es darum, beim Einkauf nicht unnötig Verwirrung zu stiften. Hersteller rein veganer Produkte müssen daher auf der Verpackung klarstellen, dass es sich um Alternativen handelt. Es dürfe auf keinen Fall zu einer Irreführung der Kunden kommen, heißt es vonseiten des Gerichts. Inzwischen gibt es mehrere Urteile zu diesem Thema.
Verstoß gegen geltendes Recht: Gerichtsurteil gegen vegane Produkte
Jetzt hat es auch den Eierlikör erwischt, der kein veganes Getränk mehr sein darf. So entschied das Landgericht Hamburg. Kläger war in diesem Fall der Spirituosenindustrie e.V. bzw. dessen Schutzverband. Diese argumentierten, dass der Begriff Eierlikör immer auch auf die besondere Herstellung mit Eigehalt hinweise. Bei der Klage ging es um eine Flasche, die mit der Aufschrift “Eierlikör-Alternative” versehen war. Das Gericht gab dem Kläger recht und stellte einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht fest. Ein veganes Getränk darf demnach in Zukunft nicht mehr als Eierlikör bezeichnet werden.
Die Regelungen zur Bezeichnung veganer Alternativen und Produkte sind in Deutschland sehr komplex und streng. In erster Linie geht es um das Wettbewerbsrecht, sodass davon auszugehen ist, dass die Konkurrenz schnell vor Gericht zieht, wenn sie hier einen Verstoß sieht. Die Folge sind im schlimmsten Fall Abmahnungen und hohe Schadensersatzforderungen.