Gericht spricht Urteil: Häftlinge fordern veganes Essen im Knast

Der Blickwinkel der Kamera fällt in den Flur eines Gefängnistraktes. Links sieht man viele einzelne Zellen nebeneinander, die abgeschlossen sind. Rechts sorgen hohe, mit Gittern versehene Fenster für den Lichteinfall von draußen.
Symbolbild © istockphoto/MivPiv

Ein Gericht hatte sich mit einem besonderen Fall zu befassen, in dem Häftlinge im Knast tatsächlich veganes Essen fordern. Nun kam es zu einer Entscheidung.

Dieses Urteil dürfte sich als wegweisend herausstellen, denn ein Gericht musste jetzt über eine Klage entscheiden, in der Häftlinge veganes Essen im Gefängnis forderten. Die Entscheidung ist nun gefallen.

„Fühle mich benachteiligt“: Häftling bekam kein veganes Essen

Wer sich mit dem Thema beschäftigt, erinnert sich wohl noch lebhaft an den Fall eines bekannten Veganers, der in Gewahrsam genommen und nach nicht einmal 24 Stunden wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. Er beschwerte sich, dass man ihm in dieser Zeit kein veganes Essen zur Verfügung gestellt hatte. Man bot ihm lediglich Brot mit Butter und Marmelade sowie einen Milchkaffee an. Man kann es auch übertreiben, mag sich so mancher denken. Denn die Milch und die Butter hätte er ja schließlich weglassen können. Doch erschien dieser Fall noch relativ einfach. Da die Zeit im Gefängnis mit weniger als einem Tag überschaubar war, musste sich das Bayerische Oberste Landesgericht mit einem solchen Fall befassen. Ein Häftling bekam seiner Überzeugung nach kein veganes Essen und fühlte sich benachteiligt. Er klagte gegen die Haftanstalt.

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Veganes Essen im Gefängnis: Gericht verkündet Urteil

Hintergrund der Klage eines in Bayern inhaftierten Mannes war die Forderung, dass er veganes Essen haben wollte. Die Haftanstalt bot ihm vegetarisches Essen und laktosefreie Milch an und verwies auf die Möglichkeit, sich andere vegane Lebensmittel im gefängniseigenen Laden vom Taschen-, Haus- oder Eigengeld zu holen, also auf eigene Kosten zu besorgen. Dies sah der Gefangene jedoch nicht ein und berief sich auf sein Grundrecht zur Glaubens- und Gewissensfreiheit.

Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied nun zugunsten der Haftanstalt. Mit den zur Verfügung stehenden Lebensmitteln und der Möglichkeit, sich diese selbst beschaffen zu können, habe die Anstalt alles Mögliche getan, um dem Wunsch des Gefangenen nachzukommen. Das Gefängnis müsse jedoch auch an wirtschaftliche und organisatorische Bedingungen denken und könne daher nicht jede Weltanschauung berücksichtigen. Mit den vor Ort zur Verfügung stehenden Mitteln habe der Gefangene die Möglichkeit, seiner Anschauung ohne Weiteres zu folgen. Seine Klage lehnte das Gericht somit ab.

(Quellen: Bayerischer Rundfunk, dpa, Vegan Leben, PETA)