
Es klingt absolut paradox, aber Bürger sollen einem Gerichtsurteil nach tatsächlich ihre Haustüren nicht mehr abschließen. Dies hat jedoch einen bestimmten Grund, der über Leben und Tod entscheiden kann.
Laut einem Gerichtsurteil sollen die Bürger aus einem wichtigen Grund ihre Haustüren nicht mehr abschließen. Das Urteil nennt wichtige Gründe, die jeder beherzigen sollte. Ansonsten drohen ernsthafte und schlimme Konsequenzen.
Haustür nicht mehr abschließen: „Bürger sehen große Gefahr“
In vielen Broschüren zur Diebstahlprävention heißt es, dass man Bürger die Haustüren abschließen sollen. Selbst, wenn sie das Haus oder die Wohnung nur für einige wenige Stunden verlassen oder sich weiter von der Tür entfernen, sollen sie diesem Rat folgen. Und auch die Versicherungen haben hierzu eindeutige Regelungen, die in den AGBs und den Vertragsunterlagen für die Hausratversicherung geregelt sind. Wenn die Türen nicht abgeschlossen sind und sich Diebe Zutritt verschaffen, kürzen sie die Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz. Wer sogar die Tür offen steht lässt und bestohlen wird, muss damit rechnen, von der entsprechenden Versicherung gar nichts zu bekommen. Viele Menschen verschließen daher die Haustüren, damit Diebe und andere Kriminelle keinen einfachen Zugang zu ihrem Hab und Gut haben. Doch nun sollen sie laut einem Gerichtsurteil eine andere Handlungsweise befolgen und sehen darin eine große Gefahr.
„Schwere Konsequenzen drohen“: Darum sollte man dem Gerichtsurteil Folge leisten
Die Ratschläge zur Diebstahlprävention sollte man natürlich weiterhin befolgen. Die Haustür nicht abzuschließen bezieht sich nämlich nicht auf die eigene Haus- oder Wohnungstür, sondern auf die Haustür in Mehrfamilienhäusern, die den Eintritt zu genau diesem ermöglicht. Denn das Gericht hat festgestellt, dass bei einem Brand diese abgeschlossene Tür zur tödlichen Falle werden kann. Wer in Panik, mitunter nur in Schlafkleidung aus dem Haus rennt, denkt nicht an den Schlüssel zur Eingangstür. Deshalb darf diese nicht verschlossen werden. Viele Mehrfamilienhäuser besitzen inzwischen Türen, die von innen geöffnet werden können, jedoch nicht von außen.
Und auch bei der eigenen Eingangstür sollte man etwas Grundlegendes bedenken: Diese sollte man nachts gar nicht abschließen oder zumindest den Schlüssel von innen stecken lassen. Bei einem Feueralarm kostet die Suche nach dem Schlüssel nämlich wertvolle Sekunden.
(Quellen: Landgericht Frankfurt am Main, Verbraucherschutz)













