Gesetz ändert sich: Das gilt ab Januar für die Gastronomie

Kellnerin bringt Essen an den Tisch.
Symbolbild © istockphoto/DGLimages

Ab Januar gibt es ein neues Gesetz, das die Gastronomie betrifft. Restaurants, Bars, Cafés und Bistros müssen jetzt darauf achten.

In der Gastronomie wird sich ab Januar einiges ändern. Denn dann tritt ein neues Gesetz in Kraft, das viele Bereiche der Gastro einschließt.

Änderungen treten bald ein

Für Restaurants, Bistros und Cafés gibt es ab Januar 2023 Änderungen. Dabei geht es um einen beliebten Service, den viele Gäste in der Gastronomie gern in Anspruch nehmen. Für die Lieferung und Abholung gelten neue Gesetze.

Zum 1. Januar 2023 gilt in Deutschland ein neues Gesetz. Dieses betrifft die Mehrwegpflicht. Ab dann müssen die Betriebe sowohl eine Einwegverpackung als auch eine Mehrwegalternative anbieten für de Kunden.

Keinen Aufpreis verlangen

Für die Mehrwegverpackungen dürfen die Gastronomen aber keinen Aufschlag verlangen. Demnach müssen beide Verpackungen gleichwertig angeboten werden. Dies darf also für den Gast oder Kunden preislich nicht ins Gewicht fallen.

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Dabei dürfen die Gastronomen selbst wählen, welche Mehrwegverpackungen sie an die Kunden anbieten. Diese müssen lediglich gegen ein Pfand ausgegeben werden. Wer dann die Verpackung wieder zurück gibt, erhält auch sein Pfand zurück.

Hierfür gilt die Pflicht

Alle sogenannten Letztvertreibenden, also Betriebe die die Lebensmittel an den Kunden ausgeben, müssen von Einwegverpackungen auf Mehrwegverpackungen umstellen. Damit stehen auch Kantinen, Cateringbetriebe sowie Tankstellen in der Mehrwegpflicht.

Lediglich kleine Imbisse, Spätkauf Shops oder auch Kioske werden von der Pflicht ausgenommen. Jeder Betrieb, der mehr als fünf Angestellte hat und eine Ladenfläche von mindestens 80 Quadratmetern aufweist, muss sich an die neue Regelung halten.