Gesetz: Änderung kommt im Januar in Restaurants, Bistros und Cafés

Voll besetztes Restaurant mit Bar.
Symbolbild © istockphoto/Alena Kravchenko

Ab Januar ändert sich in der Gastronomie ein entscheidender Punkt. Bistros, Cafés und auch Restaurants sind davon betroffen.

Mit dem Jahreswechsel gibt es auch eine Änderung bei Bistros, Cafés und Restaurants. Denn dann greift ein neues Gesetz.

To Go wird verändert

Die Neuerungen beziehen sich maßgeblich auf eine bestimmte Serviceleistung. Jeder Gastronom, der Essen zum Mitnehmen oder zur Lieferung anbietet, muss sich an die neue Pflicht halten. Dadurch hat der Kunde eine Auswahlmöglichkeit.

Die neue Gesetzeslage ist eine Pflicht für die Gastronomen, die sich am Umweltschutz und an der Nachhaltigkeit orientiert. Die sogenannte Mehrwegpflicht wird ab 1. Januar 2023 bundesweit eingeführt.

Mehrwegverpackungen werden Pflicht

Durch das neue Gesetz sind Restaurants, Bistros und Cafés dazu verpflichtet, ihre Produkte den Gästen auch in Mehrwegverpackungen auszuhändigen. Ob als Lieferservice oder To-Go und Abholung, die Mehrwegbehältnisse sind Pflicht.

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Diese können gegen Pfand ausgegeben werden. Bringt der Kunde das Behältnis zurück, erhält er auch den Pfandbetrag wieder. Durch die Behältnisse dürfen aber die Preise der Speisen und Getränke nicht teurer werden als das Produkt, das mit der herkömmlichen Verpackung ausgegeben wird.

Die Wahl zwischen den Verpackungen

Ausgenommen werden von der Pflicht der Mehrwegbehältnisse kleinere Shops, Imbisse und Spätkauf-Läden sowie Kioske. Sofern die Ladenfläche nicht mehr als 80 Quadratmeter beträgt, benötigen diese Läden keine Mehrwegverpackungen.

Bis auf Weiteres haben die Kunden auch die Wahl, ob sie eine der herkömmlichen Wegwerfverpackungen möchten oder auf die neuen Mehrwegbehältnisse zurückgreifen wollen. Wer in dem Lokal häufiger zu Besuch ist, kann bei den Mehrwegverpackungen viel für die Umwelt tun und Müll einsparen.