Damit hat wohl keiner gerechnet. Um den Umweltschutz zu fördern, erlässt NRW bald ein neues Gesetz und damit ein großes, für alle Gartenbesitzer relevantes Verbot.
Seit 2018 ist es laut einer Verordnung in NRW verboten, graue Schottergärten im eigenen Garten anzulegen. Eigentlich eine gute Sache, von der Nachbarschaften und die Umwelt profitieren sollen. Doch nun wird das Verbot für viele Gartenbesitzer ausgeweitet und um ein neues Gesetz erweitert.
NRW kündigt Bodenversiegelung den Kampf an
Seit 2018 legt Paragraph 8 der Landesbauordnung BauO NRW fest, dass unbebaute Flächen auf bebauten Grundstücken wasserdurchlässig bleiben oder entsprechend gestaltet werden müssen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob durch Begrünung oder Bepflanzung. Dies bedeutet: Ein Zupflastern von Flächen wird nicht mehr geduldet. Wer sich widersetzt, riskiert erhebliche Strafen. Es gibt sogar einen Zwang, seinen Garten wieder wasserfähig zu gestalten.
Das verschärfte Gesetz und das Verbot sollen Gartenbesitzer also noch mehr in die Pflicht nehmen. Ob und wie die Regelung umgesetzt wird, entscheiden endgültig die örtlichen Baubehörden. Passenderweise wurde diese Regelung eingeführt, um dem Klimawandel entgegenzuwirken und weiterer Bodenversiegelung in Nordrhein-Westfalen entgegenzutreten. Trotzdem sollten über diese Verschärfung der Gesetze die wenigsten Garten- und Hausbesitzer erfreut sein.
Schottergarten-Verbot für die Umwelt
Ab dem 1. Januar 2024 verschärft sich das Verbot von Schottergärten in Nordrhein-Westfalen weiter. Der Gesetzesentwurf vom 6. Juni sieht vor, dass explizit Schotterungen und Kunstrasenflächen gänzlich verboten werden. Das ist wiederum neu, da es so bisher nicht in der geltenden Landesbauordnung von NRW stand.
Natürliche Gärten sind in Deutschland extrem wichtig. Sie leisten einen immensen Beitrag zum Klimaschutz und zur Förderung der Artenvielfalt. Auf das Mikroklima in der Nachbarschaft wirken sie sich natürlich ebenfalls positiv aus. Schottergärten hingegen bieten diese positiven Effekte nicht und verschlimmern durch die Versiegelung das Klima in Gemeinden und Städten. Im Vordergrund soll trotzdem weiterhin die „Natürlichkeit“ einer Gartenfläche stehen. Stein-, Schotter- und Kieselemente im Garten sollen also nicht grundsätzlich verboten werden. Auf die Gesamtheit kommt es an und es wird stets nach Einzelfall entschieden werden.