GEZ-Erhöhung kommt: Schnell reagieren, um nicht mehr zu zahlen

GEZ-Bescheid von ARD und ZDF. Wer die GEZ-Gebühr nicht bezahlt, muss mit hohen Zusatzkosten rechnen.
Foto: BaföG aktuell/Gemeinfrei

Eine GEZ-Erhöhung soll wohl anstehen. Bestimmte Personen sollten jetzt schnell reagieren, um nicht mehr zahlen zu müssen. Es kann sich lohnen zu prüfen, ob man sich gänzlich von der Gebühr befreien lassen kann.

Derzeit sind die Kosten für das allgemeine Leben sowie für Lebensmittel extrem hoch. Jetzt soll auch noch eine GEZ-Erhöhung anstehen. Millionen Bürger sollten schnell reagieren, um bei den Rundfunkgebühren nicht mehr zahlen zu müssen.

Die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags

Wie es in verschiedenen Medienberichten heißt, beabsichtigt die ARD, den Rundfunkbeitrag zu erhöhen. Bislang bezahlen Haushalte knapp 19 Euro im Monat. Nun soll der Beitrag bis 2028 sukzessive auf etwa 25,19 Euro im Monat angehoben werden. So finanzieren die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Programme im Fernsehen und Radio.

Die GEZ-Gebühr wird pro Haushalt erhoben. Jedoch ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, sich von der Zahlung befreien zu lassen. Unter anderem können Empfänger von Bürgergeld mit einem gültigen Bewilligungsbescheid, den sie bei der GEZ einreichen, eine Beantragung zur Gebührenbefreiung durchsetzen.

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Beim Rundfunkbeitrag sparen

Viele Personen können bei der Zahlung der Rundfunkgebühren auf eine Reduzierung oder sogar auf eine komplette Befreiung hoffen. Den derzeitigen Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro pro Monat pro Haushalt können beispielsweise Rentenempfänger reduzieren. Somit ist hier eine große Einsparung möglich.

Laut Experten kann es sich lohnen zu prüfen, ob man als Rentner überhaupt verpflichtet ist, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. In vielen Fällen ist es nämlich möglich, dass Rentner sich von der Zahlung komplett befreien lassen können. Alle Rentner, die Grundsicherung erhalten, sollten daher unbedingt prüfen, ob sie für eine GEZ-Gebührenbefreiung infrage kommen.

Weitere Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung

Rentner, welche sogenannte Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten oder auch Leistungen durch das Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, sind berechtigt, eine Gebührenbefreiung zu beantragen. Die Anträge dazu gibt es beim Beitragsservice.

Wer in einem Senioren- oder Pflegeheim untergebracht ist oder Pflegehilfe erhält, kann ebenfalls eine Befreiung beantragen. Wichtig hierbei ist, den Anträgen immer die entsprechenden Nachweise beizufügen.