Gießen im Garten: Erste deutsche Großstadt führt nun Verbot ein

Ein grüner Garten im Sommer. Die Pflanzen im Garten werden mit einer Brause bewässert. Im Hintergrund ist der Umriss eines Fahrzeugs zu erkennen, welches von den Pflanzen bedeckt wird.
Symbolbild © imago/Robert Poorten

Das könnte richtig teuer werden. In einer deutschen Region ist das Gießen im Garten bald offiziell verboten. Bürger werden zur Kasse gebeten, wenn sie ihre Pflanzen heimlich beregnen. Dabei droht eine hohe Geldstrafe für alle. 

Der Sommer rückt näher. Doch diese Nachricht drückt die Stimmung: Wer sich der Gartenarbeit widmet, zahlt womöglich ein Bußgeld. Diese Region ist betroffen.

Vorsicht: Hohe Strafe droht beim Gießen im Garten

Grundwasser wird in Deutschland immer knapper. Daten belegen, dass vor allem Regionen in Nord- und Ostdeutschland vor großen Herausforderungen stehen. Wie das Umweltbundesamt (UBA) informiert, stammt das Trinkwasser hierzulande zu mindestens 70 Prozent aus Grundwasser. Nach wie vor handelt es sich damit offiziell um die bedeutendste Quelle. Obwohl in Deutschland kein grundsätzlicher Mangel vorliegt, warnen Experten vor den Folgen der Erderwärmung.

Demnach wird es nicht nur insgesamt trockener, weil die Niederschlagsrate sinkt. Auch kann nicht ausreichend Wasser in den Boden eindringen. Das führt dazu, dass der Grundwasserspiegel weiter absinkt. Nun muss sich eine Region in Deutschland in wenigen Tagen auf ein offizielles Verbot einstellen: Wer in den betroffenen Städten wohnt, darf seine grüne Oase ab dem 1. Juni zwischen 11 und 17 Uhr nicht beregnen, wenn das Thermometer eine bestimmte Temperatur anzeigt. Das Gießen im Garten ist demnach strengstens untersagt.

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So teuer könnte ein Verstoß werden

Betroffen ist die Region Hannover. Neben der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover gehören beispielsweise auch die Städte Garbsen und Langenhagen zur Region. Beim Verbot sind die Messdaten der Wetterstation am Flughafen Langenhagen ausschlaggebend. Ab 27 Grad Celsius dürfen keine öffentlichen und privaten Gärten und Parks beregnet werden. Gleiches gilt für land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie Sportanlagen.

Bis zum 30. September 2025 müssen sich die rund 1,2 Millionen Menschen der Region an das strenge Verbot halten. Wer es sich anders überlegt und gegen die Regel verstößt, zahlt unter Umständen ein hohes Bußgeld. Der Betrag kann sich in schweren Fällen auf bis zu 50.000 Euro belaufen. Will man sich den teuren Fehler lieber ersparen, bleibt die Bewässerungsanlage am besten aus.