Gießverbot ausgerufen – 50.000 Euro Bußgeld für Gartenbesitzer

Eine (wahrscheinlich) männliche Hand hält einen Schlauch mit Düse, aus der Wasser kommt. Die Person bewässert damit den Rasen und die umliegenden Pflanzen. Im Hintergrund sind Blumenbüsche und ein Gartenzaun.
Symbolbild © istockphoto/ kontrymphoto

Wegen des sinkenden Grundwasserpegels haben inzwischen einige deutsche Landkreise und Städte ein Gießverbot ausgesprochen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Zu wenig Schnee im Winter, zu wenig Regen im Frühling. Dadurch ist der Grundwasserpegel stetig gesunken, während der Mensch immer mehr Wasser verbraucht. Deshalb wurde vielerorts nun ein Gießverbot ausgerufen.

Das Gießverbot gilt bereits in vielen deutschen Städten und Landkreisen

Vor allem in der warmen Jahreszeit verbrauchen die Deutschen mehr Wasser als sonst im Jahr. Man trinkt mehr, duscht häufiger und gießt die geliebten Pflanzen. Besonders unter der sengenden Glut der Sonne verbrennt der lang gehegte Rasen, der Rosenbusch oder das zarte Salatpflänzchen. Also gießt man regelmäßig. Doch genau das wird jetzt unterbunden.

Vorreiter für das Gießverbot ist Hannover. In der niedersächsischen Hauptstadt und der Umgebung ist es bereits seit Juni verboten, öffentliche und private Grünflächen wie Parks, Sportanlagen und Gärten sowie landwirtschaftliche Flächen und Wälder zu bewässern. Das Verbot greift bereits ab einer Temperatur von 27 Grad Celsius. Gelten soll es bis zum 30. September. Hierbei ist jedoch auch zu beachten, dass die Einschränkung vor allem tagsüber gilt, da das Wasser zu schnell verdunstet. Viele Städte und Landkreise in Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ziehen aktuell nach.

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Gießverbot: 50.000 Euro Bußgeld für Gartenbesitzer

Wer sich nicht an das ausgesprochene Gießverbot und die damit verbundenen Auflagen hält, muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Zwar soll zunächst ein Aufklärungsgespräch stattfinden, bei wiederholtem Verstoß kann jedoch ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro drohen. Das passiert, wenn man die vorgegebenen Zeiten missachtet oder Wasser aus einem öffentlichen Gewässer schöpft. Somit ist die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen, Seen, Teichen und anderen Oberflächengewässern strengstens untersagt.

Wer gießen möchte, sollte das in den frühen Morgen- oder den späten Abendstunden tun. Dann ist die Gefahr geringer, dass das Gießwasser schnell wieder verdunstet. Zudem wird geraten, gesammeltes Wasser möglichst aus der Regentonne zu nutzen. Mit diesem Verbot sollen die Bürger nicht geärgert werden. Vielmehr sollen Ressourcen eingeteilt und geschützt werden – besonders, wenn sie knapp sind. Dazu zählt inzwischen auch in unseren Breitengraden Wasser. Mancherorts wurde bereits das Trinkwasser rationiert, welches zuvor aus dem Grundwasser gewonnen wurde.