Gilt für Millionen Bürger: Neue Winterpflicht kommt in Deutschland

Ein Mann beim Schneeschippen. Er befreit einen Weg, auf dem man im Hintergrund Menschen laufen sieht, von den Schneemassen. Es fällt weiterhin dichter Schnee. Im Hintergrund türmen sich schon Schneemassen.
Symbolbild © istockphoto/ablokhin

Mit dem Winter und dem Schnee kommt nun wieder eine lästige Winterpflicht auf Millionen Bürger in Deutschland zu. Wer diese ignoriert und sich nicht kümmert, riskiert nicht nur ein Bußgeld.

In den letzten Tagen hat das Winterchaos viele Regionen in Deutschland fest im Griff. Zahlreiche Unfälle aufgrund glatter und verschneiter Straßen hat es bereits gegeben. Mit dem ersehnten Schnee müssen Millionen Bürger in Deutschland nun wieder einer lästigen Winterpflicht nachkommen. Bei Missachtung kann es richtig teuer werden.

Schnee und Eis: Deutschland mitten im Winterchaos

Mit einigen Tagen Verspätung kam nun doch der Schnee nach Deutschland. Zwar klappte es nicht pünktlich zu Weihnachten. Doch viele Schulkinder haben noch Ferien und können so Schneeballschlachten, das Schneemann-Bauen und Schlittenfahren in vollen Zügen genießen. Doch was für die Kinder ein echtes Vergnügen ist, bringt die Erwachsenen in Gefahr. Wer morgens zur Arbeit muss oder abends nach Hause fährt, für den kann es auf den glatten und verschneiten Straßen und dem dichten Schneefall ganz schön gefährlich werden. Wer jetzt keine Winterreifen aufgezogen hat, kann sich das erste teure Bußgeld einfangen. Denn die Reifen sind seit Oktober Pflicht. Aber nicht nur auf den Straßen wird es gefährlich, sondern auch auf Gehwegen und vor den Eingängen der Gebäude. Hier stehen die Bürgerinnen und Bürger in der Pflicht.

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Missachtung: Bußgeld und mehr kommen hinzu

Wer Eigentümer einer Immobilie ist, hat die Pflicht, die Zuwege zu dieser sowie die angrenzenden Gehwege von Schnee und Eis zu befreien. Wer ein Haus vermietet, muss mit dem Mietvertrag regeln, ob diese Winterpflicht auf den Mieter übertragen wird. Oder man beauftragt einen Winterdienst, der dies übernimmt. Wer Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch enorme Schadensersatzzahlungen. Rutscht nämlich jemand auf dem Weg aus und verletzt sich dabei, kann er beim Verantwortlichen Schadenersatz geltend machen. Je nach Verletzung des Geschädigten kann dies ganz schön teuer werden. Vor allen Dingen, wenn man keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Um jeden Schaden abzuwenden, sollte man daher unbedingt den Schnee beseitigen und streuen. Laut Gesetzgeber müssen Geh- und Zuwege von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr frei von Schnee und Eis sein, am Sonntag erst ab 9:00 Uhr morgens.