Grillen auf Balkon oder Garten: Bei zwei Verstößen droht 5000 Euro Strafe

Mann grillt Fleisch
Symbolbild © istockphoto/Esperanza33

Grillen im Sommer auf dem Balkon oder im Garten. Für viele Menschen gehört das zum Leben. Leider kann das richtig teuer werden.

Grillen im Sommer. Für viele Menschen bedeutet das Geselligkeit und Entspannung. Doch was genau darf man und was nicht. Und welche Strafen drohen bei Verstößen?
Grillgeruch und Rauch kann Nachbarn belästigen
Grillt man mit der Familie oder guten Freunden, ist das immer ein Erlebnis. Männer zelebrieren das Grillen gerne und alle erfreuen sich an dem leckeren Geruch von gebratenem Fleisch.
Nein, nicht alle. Bei Nachbarn ist oft das Gegenteil der Fall. Sie fühlen sich schnell durch die Gerüche belästigt. Und auch durch den Rauch. Gerade in Mietshäusern oder eng bebauten Siedlungen ist das häufig ein Grund für Streit unter Nachbarn.
Doch, was ist beim Grillen erlaubt und was ist verboten?
Dies teilt der Deutsche Mieterbund (DMB) mit. Nachbarn können da nichts gegen ausrichten und müssen das so hinnehmen.
Trotzdem: Ein Blick in den Mietvertrag ist sinnvoll. Denn die Hausordnung hat Vorrang zu anderen gesetzlichen Regelungen. Ist dort festgehalten, dass Grillen verboten ist, müssen sich die Mieter daran halten.
Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme
Der Mietvertrag darf bestimmen, mit welchem Grill bzw. welchem Grill nicht gegrillt werden darf. Viele Mietverträge legen zum Beispiel fest, dass aufgrund der hohen Rauchentwicklung das Grillen mit einem Holzkohlegrill verboten ist.
Ist das im Mietvertrag nicht geregelt, darf auch einen Grill mit Holzkohle verwenden.
Jedoch ist zu beachten: Rauch und Lärmbelästigungen für die Nachbarn müssen vermieden werden. Ebenso darf nicht gegen das Bundes-Immisionsschutzgesetz (BImSchG) verstoßen werden.
Zieht der Rauch vom Grillen in die Wohnung des Nachbarn, hat er das Recht, die Polizei oder das Ordnungsamt zu informieren.
Grillmeister müssen ebenfalls dafür sorgen, dass Funkenflug vermieden wird. Dies kann die Sicherheit gefährden.
Generell verboten ist ein offenes Feuer auf dem Balkon.
Verstöße führen zu hohen Strafen

Meistens beschweren sich Nachbarn, weil beim Grillen sie sich von den Grillaktionen belästigt fühlen. Sie rufen die Polizei oder das Ordnungsamt, um sich über Lärmbelästigung, Rauchentwicklung und Gerüche zu beschweren.

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Müssen Polizei oder Ordnungsamt anrücken, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Wer zum Beispiel gegen Ruhezeiten verstößt, muss mit bis zu 5.000 Euro Strafe rechnen.