
Dieses hohe Bußgeld sollte man auf keinen Fall riskieren. Wer sich trotzdem über das Verbot hinwegsetzt und einfach die Heckenschere benutzt, muss mit finanziellen Folgen rechnen.
„Nur noch eben schnell“, „wird wohl keinem auffallen“, „in meinem eigenen Garten lasse ich mir nichts verbieten“ – wer so denkt, könnte schon bald ein hohes Bußgeld von bis zu 100.000 Euro aufgebrummt bekommen. Deswegen gilt: Lieber warten und das Verbot respektieren.
„Hier lasss ich mir nichts sagen“: Bürger riskieren Bußgeld
Das Wetter zeigt sich seit einiger Zeit frühlingshaft und teilweise auch schon frühsommerlich, und das Anfang März! Zwar haben wir bereits den meteorologischen Frühling erreicht, doch kalendarisch befinden wir uns eigentlich noch im Winter. Da die Sonne lacht und die Temperaturen die Menschen nach draußen locken, geht es für viele nun auch an die heißgeliebte Gartenarbeit. Hobbygärtner pflanzen Blumen, mähen den Rasen und viele wollen dann auch den Sträuchern, Bäumen und Hecken eben noch schnell zu Leibe rücken. Was soll schon geschehen, wenn man sich im eigenen Garten befindet? Immerhin steht ja nicht das Ordnungsamt daneben. Experten raten jedoch dazu, dies lieber zu unterlassen.
Bis 100.000 Euro Bußgeld: Heckenschere lieber verstauen
Jeder Gärtner und jeder Naturliebhaber weiß, dass vom 1. März bis zum 30. September laut dem Bundesnaturschutzgesetz das radikale Zurückschneiden von Sträuchern und Hecken verboten ist. Denn diese stellen für Vögel und Kleintiere in den kommenden Monaten das Zuhause in der Natur dar. Wer jetzt denkt, dass das so schnell nicht gehe und ja niemand zu Schaden komme, irrt sich gewaltig.
Denn ob Nester zerstört und Kleintiere getötet werden, bekommt man gerade bei dichten Hecken und Sträuchern, die besonders hoch und lang sind, gar nicht mit. Zudem nehmen die Bundesländer den Naturschutz sehr ernst. Die meisten verhängen Bußgelder von mehreren Hundert bis Tausend Euro, wenn man sich diesem Verbot widersetzt. Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern nimmt es besonders genau: Natursünder müssen hier mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Deshalb gilt: Lieber die Heckenschere verstauen und bis zum 1. Oktober warten. Kleinere Rückschnitte und Pflegeschnitte dagegen sind erlaubt und dürfen getrost in Angriff genommen werden.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Bundesnaturschutzgesetz)














