Heizungshammer: Neue Regel kommt 2026 für Millionen Bürger

Die Hand einer nicht zu erkennenden Person hält mehrere Euro-Scheine neben ein Heizungsthermostat. Bei den Scheinen handelt es sich um einen 50-Euro-Schein, zwei 20-Euro-Scheine, einen 10-Euro-Schein und einen 5-Euro-Schein. Die Heizung ist voll aufgedreht.
Symbolbild © imago/CHROMORANGE

Ob Öl, Gas oder doch Wärmepumpe: In Deutschland gibt es die unterschiedlichsten Arten von Heizungen. Doch Bürger müssen sich im neuen Jahr auf Veränderungen einstellen. Denn eine neue Regel kommt 2026.

Im Winter möchte wohl niemand auf die Heizung verzichten. Doch es stehen wichtige Änderungen bevor. Dabei geht es um das Thema Umweltschutz.

Zahlreiche Optionen: Das sind die häufigsten Heizungen

Energieeffizienz ist ein wichtiges Thema in jedem Zuhause, insbesondere bei alten Heizungen, die oft unnötig viel Energie verbrauchen. Moderne Heizsysteme ermöglichen dagegen Einsparungen bei Energie und Kosten. In Deutschland gibt es eine Vielzahl moderner Heizsysteme, darunter Wärmepumpen, Anlagen der Solarthermie, Pelletheizungen und Heizungen mit Brennstoffzellen. Die alten Systeme wie Öl- und Gasheizungen sind weiterhin verbreitet, jedoch oft weniger nachhaltig.

Aufgrund gesetzlicher Förderungen für klimaschonende Alternativen entscheiden sich beim Heizen immer mehr Bürger für einen Wechsel. Wärmepumpen sind eine für die Umwelt verträgliche Heizlösung, die dauerhaft sowohl Heizkosten als auch CO₂-Emissionen senken kann. Die Wartungskosten für Wärmepumpen sind in der Regel gering und bewegen sich zwischen 150 und 300 Euro jährlich, abhängig von Modell und Umfang der notwendigen Wartungen.

Neue Regel kommt 2026: Das müssen Bürger beachten

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Für Wärmepumpen gibt es zudem vergünstigte Stromtarife, die durch einen speziellen Vertrag genutzt werden können. Eine weitere Unterstützung bieten Programme zur Förderung, die vom Bund, den Ländern oder Kommunen bereitgestellt werden. Basis für die Möglichkeiten der Förderung ist häufig die Erfüllung bestimmter Standards der Effizienz durch die Anlage.

Und noch eine neue Regel kommt 2026. Ab dem 30. Juni müssen Heizungen in größeren Städten mit über 100 000 Einwohnern mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen, während diese Regel für kleinere Städte erst ab 2028 gilt. Bestehende Gas- und Ölheizungen, die vor Januar 2024 eingebaut wurden, dürfen bis Ende 2044 weiterhin betrieben werden. Im Falle eines irreparablen Defekts einer Heizung gelten Fristen für den Übergang, die je nach Heizungsart bis zu 13 Jahre betragen können. Alte Heizkessel haben jedoch strengere Auflagen – beispielsweise dürfen Geräte von vor 1991 nicht mehr betrieben werden. Heizkessel ab Baujahr 1991 müssen Inhaber nach 30 Jahren außer Betrieb nehmen. Klimafreundliche Heizungsoptionen wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Solarthermieanlagen werden von KfW und BAFA unterstützt. Hierbei übernimmt der Staat eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten.

(Quellen: Verbraucherzentrale, Energiewechsel Deutschland, Bundesregierung)