So mancher Kleingärtner nutzt einen künstlichen Rasen, um Lücken im Grün zu verdecken, doch diese sollen jetzt verboten werden. Verbraucher müssen ab jetzt genau wissen, welche Produkte sie nicht mehr verwenden können.
Wie kürzlich bekannt gegeben wurde, verbietet die Europäische Union den Verkauf von bestimmten Produkten. Davon betroffen können auch Kleingärtner sein, die auf künstlichen Rasen setzen, denn auch dieser soll verboten werden.
Ab Mitte Oktober gilt ein neues Gesetz
Bereits ab Mitte Oktober dürfen bestimmte Produkte, die nachweislich Mikroplastik enthalten, nicht mehr verkauft werden. Dies hat die Europäische Union jetzt entschieden. Damit soll Europa nachhaltiger werden. Auch Kleingärtner sind von dem Gesetz betroffen, denn künstlicher Rasen wird ebenfalls verboten.
Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius kommt auf der Website der Europäischen Union mit einem Zitat zu Wort. Er spricht davon, dass die Begrenzung auf “sehr kleine Partikel” beschränkt sei, “sie ist aber ein großer Schritt zur Verringerung der vom Menschen verursachten Umweltverschmutzung”. Unter Mikroplastik versteht man winzige, organische Kunststoffteilchen, die aus Erdöl, Erdgas oder Kohle hergestellt sein können. Sie werden auch als synthetische Polymerpartikel bezeichnet.
EU verbietet Mikroplastik
Sämtliche Produkte, die Mikroplastikpartikel in einer Größe von fünf Millimetern und kleiner enthalten, sollen daher nicht mehr in den Verkauf gelangen. Ein Grund ist, dass sie als besonders umweltschädlich gelten, da sie unlöslich, langlebig und nur sehr schwer abbaubar sind. Für Kleingärtner bedeutet das, dass sie darum fürchten müssen, dass ihr Rasen künftig verboten sein könnte.
Dabei trifft das Verbot alle Verbraucher. In Kosmetik wie auch in Fasern, Düften und Spielwaren ist Mikroplastik zu finden. Peelings, Glitzer oder auch Arzneimittel und Medizinprodukte sowie Düngemittel können Mikroplastik enthalten. Zum 15. Oktober 2023 tritt das Gesetz in Kraft. Da die Beschränkungen schrittweise zur Umsetzung kommen, gilt das Verbot vorerst nur für losen Glitter und Mikroperlen.
Längere Übergangszeit für bestimmte Produkte
Die Europäische Union verfolgt einen Null-Schadstoff-Aktionsplan, der das neue Gesetz enthält. Das auserkorene Ziel ist es, “die Verschmutzung durch Mikroplastik bis zum Jahr 2030 um 30 Prozent zu verringern”, heißt es auf der EU-Website. Während ab Mitte Oktober erste Schritte eingeleitet werden, gilt für bestimmte Produkte eine längere Übergangsfrist. Den Unternehmen sollen so die Chance erhalten, Alternativen zu entwickeln oder die Produkte entsprechend anpassen zu können.