H&M & Co: Ab Juli gilt eine neues Verbot für große Modehändler

H&M Filiale in einer Großstadt.
Symbolbild © istockphoto/wdstock

Ab dem nächsten Monat gilt ein neues Verbot in der EU, das alle großen Modehändler wie H&M, Zalando, Otto und Co. betrifft. Die Bevölkerung zeigt sich besorgt, ob sich etwas für sie ändern könnte.

Im Juli gilt für alle großen Modehändler EU-weit ein neues Verbot und trifft damit große Marken wie Otto, H&M und Zalando. Die großen Häuser zeigen sich davon bislang jedoch unbeeindruckt und beziehen eindeutig Stellung.

Eine Katastrophe für die Umwelt: Jedes Jahr Millionen Tonnen – EU zieht Reißleine

Die Bilder, wie kleine Kinder auf großen Müllhalden spielen oder die Flüsse in Dritte-Welt-Ländern überschwemmt und verstopft sind von Kleidung und anderen Textilien, die aus aller Welt dort hingelangen, gehen immer wieder um die Welt. An dem Verhalten der Verantwortlichen ändert sich jedoch kaum etwas. Im vergangenen Jahr haben Studien gezeigt, dass rund 120 Millionen Tonnen Kleidung jedes Jahr in den Müll gelangen. In den Altkleider-Containern landen nicht nur brauchbare Kleidungsstücke, sondern oft auch unbrauchbare Textilien.

Und doch kommt man mit der Vernichtung gar nicht hinterher. So viel Kleidung, wie die Industrieländer in die Dritte-Welt-Länder schicken, benötigen diese gar nicht mehr. Zudem vernichten Unternehmen auch Kleidungsstücke, die zuvor nie jemand getragen hat. Neben Plastik gelten Textilien als Hauptursache für Umweltverschmutzung. Das muss sich ändern, beschließt die EU, und hat ein entsprechendes Verbot durchgesetzt, das ab dem 19. Juli greift.

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Verbot für große Modehändler: Neue Regelung nimmt große Häuser in die Pflicht – diese haben eine Botschaft

Ab dem 19. Juli tritt das Vernichtungsverbot nach der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte 2024/1781 (ESPR) in Kraft. Danach dürfen bestimmte Unternehmen Kleidung, die nie ein Mensch getragen hat, nicht vernichten. Dies trifft insbesondere große Modehändler wie H&M, Zalando und Otto. Auch Unternehmen, die über 250 Angestellte, einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder 25 Millionen Euro Bilanzsumme haben, also zwei der drei Bedingungen erfüllen, müssen sich an das Vernichtungsverbot halten. Dies betrifft primär Kleidung, die die Kunden zurückschicken. Beispielsweise, weil ein Kleidungsstück nicht passt.

Inwieweit die Kleidung im Ausland nicht vernichtet wird, könne man nicht überprüfen, so die betroffenen Händler. Allerdings haben H&M und Co. ohnehin eine Botschaft: Schon heute halte man sich an dieses Verbot, da beispielsweise zurückgesandte Kleidung nicht vernichtet wird, sondern bereits heute weiterverwendet werde. Allerdings sehen Kritiker die Möglichkeiten für Schlupflöcher als zu groß an. So gelte dieses Verbot nicht für mittlere und kleine Unternehmen. Auch Kleidung, die gegen Gesetze verstößt, zum Beispiel gegen das Markenrecht, oder Gefahr für Leib und Leben darstellt, fällt nicht unter dieses Verbot. Experten sehen genau hierin die Möglichkeit, diese Ausnahmen als Schlupflöcher zu nutzen und das Verbot somit indirekt zu umgehen.

(Quellen: Verbraucherzentrale NRW, Europäische Union, Logistik Heute, RE-USE Deutschland)