
Die Tage werden kälter. Höchste Zeit für den Kaminofen. Allerdings drohen für das Sammeln von Brennholz hohe Strafen. Dennoch greifen viele heimlich zu – und müssen im schlimmsten Fall zahlen, wenn sie dabei erwischt werden.
Wer Geld sparen will, holt sich Hilfe aus der Natur. Denn Brennholz können Kaminofenbesitzer theoretisch im Wald sammeln. Allerdings bleibt das nicht folgenlos.
Vorsicht: Hohe Strafen für Brennholz-Sammler in Deutschland
Der Schock sitzt tief, wenn Haushalte sie lesen: Mit Spannung und oft auch einem mulmigen Gefühl erwarten sie Jahr für Jahr ihre Heizkostenabrechnung. Weil die Preise gestiegen sind, versuchen viele zu sparen. Ein Kaminofen hilft dabei, die Heizkosten zu senken. Aber es wird Brennholz benötigt. Viele Besitzer verbinden ihren Herbstspaziergang deshalb mit einer Sammelaktion an der frischen Luft. Was sie dabei nicht beachten: In Deutschland ist es grundsätzlich untersagt, Holz aus Wäldern einfach so mitzunehmen. Es gibt strenge Regelungen, deren Missachtung zu hohen Geldstrafen führen kann.
Warum das Sammeln nicht gestattet ist und welche Ausnahmen gelten
Holzsammler begehen einen teuren Fehler, weil sie sich des sogenannten Holzdiebstahls schuldig machen. Der Brennstoff für den Kamin ist hierzulande Eigentum von Privatpersonen, Forstbetrieben oder dem Staat. Deshalb drohen in schweren Fällen sogar Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro. Nur in bestimmten Ausnahmefällen ist das Holzsammeln unter Einhaltung spezieller Bedingungen erlaubt. Deshalb sollte man sich vorab über die geltenden Regelungen für den jeweiligen Wald und Ort erkundigen.
Wer kein Risiko eingehen will, wendet sich am besten an kommunale Holzhändler, um Brennholz zu fairen Preisen zu bekommen. Außerdem lohnt sich ein gründlicher Vergleich verschiedener Angebote. Findet man dürres Holz während eines Spaziergangs, das von selbst vom Baum gefallen ist, darf man es übrigens mitnehmen. Dabei handelt es sich um sogenanntes Leseholz. Aber auch hier gilt: Es kommt auf die jeweiligen Regelungen des Bundeslandes an. Solche Ausnahmen sind zudem nur für Privatpersonen vorgesehen. Wer Holz gewerblich sammelt, um es zu verkaufen, muss mit Strafen rechnen.














