Hohe Strafen drohen: Essensreste nicht einfach in den Müll werfen

Eine Person, deren Hände zu erkennen sind, entsorgt eine unappetitlich aussehende Pizza, die angebrannt ist, im Restmüll in der Küche. Im Müll befinden sich bereits eine Toastscheibe und Papier und weitere Abfälle.
Symbolbild © istockphoto/AndreyPopov

Dass bei der Entsorgung von Essensresten womöglich hohe Strafen drohen, weiß nicht jeder Haushalt. Die Novellierung dieser Müllverordnung könnte nun ernste Konsequenzen nach sich ziehen. Wer Reste entsorgt, muss jetzt aufpassen.

Eine strengere Müllverordnung sorgt künftig dafür, dass Haushalte zur Kasse gebeten werden, wenn sie diese Regeln missachten. Essensreste sollten deshalb nicht einfach im Abfall landen. Vielmehr gilt es, die Entsorgung sorgsam zu planen.

Strafen drohen: Essensreste niemals falsch entsorgen

Ob Reste vom Mittagessen oder verdorbenes Obst ‒ Küchenabfälle landen oft in der Biotonne. Fehler bei der Abfalltrennung sind allerdings keine Seltenheit. So sind auch mal Plastikverpackungen mit Lebensmittelresten im Biomüll zu finden. Solche Fremdstoffe erschweren die Abfallverwertung. Bisher sind Haushalte glimpflich davongekommen. Die Missachtung der überarbeiteten Bioabfallverordnung (BioAbfV) zieht künftig jedoch harte Konsequenzen nach sich, wenn man nicht korrekt vorgeht und erwischt wird.

Der Fremdstoffanteil in der Biotonne soll sich ab Mai 2025 auf höchstens 1 Prozent belaufen. Wer nicht aufpasst, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Weil zudem Lebensmittelreste ohne Kunststoffverpackung, die als Basis für Kompost oder Biogas dienen, häufig im Restmüll landen, können sie nicht verwertet werden. Diese gehören in die Biomülltonne. Auf diese Weise will man das Recycling verbessern und zugleich die Umweltbelastung verringern.

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Bei der Entsorgung von Essensresten Strafen vermeiden: So klappt es

Um Frittierfett zu entsorgen, nutzen Haushalte nach wie vor den Haushaltsmüll. Das Fett eignet sich nicht für die Biotonne, weil es die Kompostierung nur erschwert. Obst, Gemüse, Eierschalen und Reste vom Mittagessen gehören hingegen in den Biomüll. Auch Brot, Käse und Milchprodukte ohne Verpackung dürfen in die Biotonne. Sofern stark verschimmelte Produkte nicht mehr klar von der Verpackung getrennt werden können, entsorgt man diese über den Restmüll.

Nur so ist es möglich, die Kompostierung nicht zu behindern. Wer den Müll nicht korrekt trennt, muss künftig aber nicht nur mit einer Geldbuße rechnen. Möglich ist auch, dass das Entsorgungsunternehmen die entsprechende Tonne nicht leert und diese somit mit vollem Inhalt am Straßenrand verweilt. Besser ist es deshalb, sich an die Bioabfallverordnung zu halten und sich im Zweifelsfall bei lokalen Entsorgungsdiensten zu informieren.