Hohe Strafen drohen: Vorsicht vor selbstgemachtem Adventskranz

Eine nicht zu erkennende Person steht an einem weißen Tisch. Auf diesem liegt vor ihr ein Adventskranz aus Tanne und Mistelzweigen. Sie bestückt den Kranz gerade mit weihnachtlichen Kugeln. Im Hintergrund steht weitere Deko in Kisten bereit.
Symbolbild © istockphoto/iiievgeniy

Experten raten eindringlich zu absoluter Vorsicht vor einem selbstgemachten Adventskranz. Wer bestimmte Regeln nicht beachtet, dem können hohe Strafen drohen, sodass die Bastelei zu einem teuren Spaß werden kann.

Während der Adventszeit nutzen gerade Familien gerne die Chance, ihre Deko zu basteln. Doch hier gilt: Vorsicht vor einem selbstgemachten Adventskranz. Wer nicht aufpasst, kann sich schnell ein teures Bußgeld einfangen.

Selbermachen steht hoch im Kurs: immer mehr Menschen leben „self-made“

Es gibt sie noch, die Selbermacher, und ihre Zahl ist wieder angestiegen. Seit Corona haben viele Bürger wieder entdeckt, dass sie die Dinge auch selber machen können. Hinzu kommt die Tatsache, dass vieles teurer geworden ist und die meisten lieber zu den viel günstigeren Rohstoffen greifen. Individualität steht bei vielen wieder hoch im Kurs. Man will etwas haben, was andere nicht haben, und gleichzeitig wieder frei und kreativ sein. Außerdem kursieren im Netz zahlreiche Spartipps, bei denen man sich zwecks Materialbeschaffung auch in der freien Natur bedienen kann. Doch hier ist absolute Vorsicht geboten. Zum Beispiel gelten strenge Regeln, wie viele Pilze man sammeln und wie viele Äste man mitnehmen darf.

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Vorsicht vor selbstgemachtem Adventskranz: Wer die Regeln missachtet, riskiert hohe Bußgelder

Und auch für den Adventskranz kann man Materialien in der Natur finden. Viele nutzen Tannenzweige und auch Moos für ihren Adventskranz und dafür, das eigene Zuhause zu dekorieren. Die wenigsten wissen jedoch, dass es zum Beispiel auch fürs Sammeln von Moos Regeln gibt. Je nach Bundesland werden Strafen von 50 bis 50.000 Euro fällig.

Beim Moossammeln ist es wichtig zu wissen, dass man nur die Menge mitnehmen darf, die zwischen Daumen und Zeigefinger passt. Zudem darf man das Gewächs von privaten Grundstücken und Parkanlagen, die sich in öffentlicher Hand befinden, sowie in Naturschutzgebieten nicht sammeln. Außerdem stehen bestimmte Moosarten unter dem Artenschutz. Dazu zählen alle heimischen Arten der Hain-, Torf- und Weißmoose. Wichtig ist auch: Die Bürger dürfen nur für ihren eigenen Bedarf sammeln. Wer das gesammelte Moos für Verkäufe nutzen will, macht sich ebenfalls strafbar.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)