
Im nächsten Bundesland wird der Hundeführerschein jetzt zur Pflicht. Wer ohne diesen einen Hund hält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Anlass hierfür war ein trauriger Vorfall vor drei Jahren.
Damit sich etwas ändert, muss es leider zu schlimmen Vorfällen kommen. Dies gilt auch für die Hundehaltung. In einem Bundesland wird der Hundeführerschein jetzt zur Pflicht. Ignoriert man dies und hält trotzdem einen Hund, muss man mit einem saftigen Bußgeld rechnen.
Sorgte immer wieder für massive Kritik: „Es muss sich endlich etwas ändern“
Bis 2013 war es noch so, dass man sich einfach einen Hund anschaffen konnte, egal, ob man je den Nachweis erbracht hat, dass man in der Lage ist, sich um die Belange des Tieres zu kümmern und die Sicherheit für den Hund und die Mitmenschen zu gewährleisten. Dies führte dazu, dass es immer wieder zu Angriffen von Hunden auf Kinder oder Erwachsene kam. Zum Teil erlitten die Opfer so schwere Verletzungen, dass sie entweder starben oder aber ein Leben lang mit Beeinträchtigungen zu kämpfen hatten. Auf der anderen Seite ging es auch den Tieren schlecht. Sie wurden misshandelt, nicht artgerecht gehalten und auch nicht vernünftig ernährt. Am Ende setzte man die Tiere irgendwo aus. Aufgrund der zunehmenden Fälle wurde die Forderung nach einem Hundeführerschein immer lauter.
Nächstes Bundesland greift durch: Hundeführerschein wird Pflicht
Die Regelung bezüglich der Vierbeiner obliegt den einzelnen Ländern. Deshalb gibt es keine einheitliche Regelung für einen Führerschein. Seit dem 1. Juli 2013 müssen Bürger in Niedersachsen vor der Anschaffung des ersten Hundes einen sogenannten Sachkundenachweis erbringen. Um diesen zu erhalten, muss man entsprechende Prüfungen ablegen. Dies gilt für alle diejenigen, die sich ab dem 1. Juli 2013 einen Hund angeschafft haben. Rückwirkend musste man einen solchen Nachweis nicht erbringen.
Nun zieht das Land Bremen nach, nachdem 2023 ein sechsjähriges Mädchen von einem Rottweiler in Bremen durch Bisse am Kopf schwer verletzt worden war. Um den Hundeführerschein zu bekommen, muss man eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. In der theoretischen Prüfung geht es um grundlegendes Wissen zu Hunden. In der praktischen Prüfung muss man nachweisen, dass der Hund wichtige Kommandos wie „Sitz“ oder „Bleib“ beherrscht. Nach Anschaffung des Tieres muss man diese Prüfungen innerhalb eines Jahres absolvieren. Wer durchfällt, darf noch einmal zur Prüfung antreten. Kümmert man sich nicht darum, riskiert man ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Der Hundeführerschein sollte digital oder analog mitgeführt werden.
(Quellen: Senator für Inneres und Sport Bremen, Stadt Bremen, Bremer Hundegesetz)














