Jetzt offiziell: Sparen wird zur Pflicht – auch beim Händewaschen

Beim Händewaschen Geld sparen
Symbolbild © istockphoto/Oleksandr Shchus

Mit dem 1. September beginnt der meteorologische Herbst. Die Tage werden kürzer und kühler – und Strom und Gas sparen wird Pflicht.

Die Bundesregierung hat wegen der aktuellen Energiekrise Energiesparmaßnahmen beschlossen. Diese sind zum 1. September in Kraft getreten. Nun gibt es sogar Regeln beim Händewaschen.

Sicherung der Energieversorgung muss gewährleistet sein

Um die Energieversorgung sicherzustellen, hat Robert Habeck von den Grünen bereits Mitte August entsprechende Verordnungsentwürfe vorgelegt. Der Bundesenergieminister und Vizekanzler setzt darin auf kurzfristige sowie langfristige Maßnahmen.

Am 24. August hat das Kabinett beide Energiesparverordnungen beschlossen. Die Abhängigkeit vom russischen Gas zu reduzieren, hat höchste Priorität. Dies erklärt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) dazu.

Somit gelten ab dem 1. September neue Regeln. Die kurzfristigen Maßnahmen gelten für vorerst 6 Monate. Unternehmen, öffentliche Stellen und Verbraucher sind gleichermaßen davon betroffen.

Diese Verbote gelten jetzt für die Bürger

Das Beheizen von privaten Pools und Aufstellbecken ist ab sofort verboten. Außerdem dürfen Mieter die Heizung herunterdrehen. Klauseln in Mietverträgen, die eine Mindesttemperatur enthalten, sind für ein halbes Jahr außer Kraft gesetzt.

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Öffentliche Räume wie Flure und Foyers dürfen generell nicht mehr beheizt werden. Ausgenommen davon sind medizinische Einrichtungen, Schulen und Kitas.

Bei öffentlichen Arbeitgebern ist nur noch eine maximale Raumtemperatur in Büros von 19 Grad erlaubt. Bei privaten Unternehmen gilt diese Regel nicht. Sie sollten aber ebenfalls weniger heizen.

Verbraucher müssen die Hände kalt waschen. Durchlauferhitzer oder dezentrale Warmwasserspeicher müssen ausgeschaltet sein, wenn sie dem Händewaschen dienen.

Der Einzelhandel soll von nun an seine Ladentüren geschlossen halten. Damit keine Heizwärme verloren geht.

Zudem muss beleuchtete Werbung zwischen 22 und 16 Uhr ausgeschaltet sein. Und auch die Außenbeleuchtung von Gebäuden oder Baudenkmälern ist vorerst verboten.

Gasversorger müssen die Kunden informieren

Für Gasversorger gilt: Sie müssen frühzeitig Kunden über Kosten, Energieverschwendung und Einsparungsmöglichkeiten in Kenntnis setzen. Vermieter müssen ihre Mieter informieren. Sie haben zudem eine Weiterleitungspflicht, dies bedeutet, dass die Mieter die entsprechenden Informationen erhalten müssen.

Auch Bahnkunden sollten sich auf Schwierigkeiten einstellen, denn Energietransporte haben Vorrang vor Personenzügen. Dies könnte eine Einschränkung des Personenverkehrs bedeuten, weil Personenzüge gegebenenfalls warten müssen.