Jobcenter: Keine Bio-Produkte für Bürgergeld-Empfänger

Im Regal eines Discounters oder Supermarktes stehen mehrere Packungen Weizenmehl. Die Beschriftung zeigt, dass es sich um ein Bio-Produkt und um die Eigenmarke eines Discounters oder Supermarktes handelt.
Symbolbild © imago/Pond5 Images

Wer Bürgergeld-Empfänger ist, hat kein Anrecht auf extra Geld für Bio-Produkte. Mit dieser Entscheidung hat das Jobcenter nun Recht bekommen und ist wegweisend für zukünftige Anträge.

Ein Bürgergeld-Empfänger wollte einen Anspruch auf Bio-Produkte geltend machen und zog mit diesem Antrag sogar vor Gericht. Doch dieses gab dem Jobcenter recht und fällte damit ein wegweisendes Urteil.

Anrecht auf Zusatzleistungen: Bürgergeld-Empfänger können viele Zuschüsse beantragen

Auch wenn es wohl Außenstehende nicht als fair empfinden, so reicht das Bürgergeld für viele Anschaffungen vorne und hinten nicht. Das, was normal arbeitende Menschen jeden Tag selbstverständlich finanzieren, können sich viele Betroffene überhaupt nicht leisten, ohne sich monatelang alles vom Munde absparen zu müssen. Wenn Sparen denn überhaupt möglich ist.

Deshalb gibt es Möglichkeiten, dass gewisse Sonderausgaben auf Antrag ebenfalls vom Jobcenter übernommen werden. Dazu zählen beispielsweise Gebühren für Vereinsmitgliedschaften für die Kinder, Klassenfahrten für die Schule, Übernahme von Nebenkosten und auch wenn eine spezielle Ernährung eingehalten werden muss.

Keine Bio-Produkte für Bürgergeld-Empfänger: Jobcenter bekommt Recht

Wenn eine spezielle Ernährung eingehalten werden muss, kann man als Bürgergeld-Empfänger einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Jobcenter stellen. Eine Genehmigung ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Zum einen muss es sich um eine anerkannte Form handeln. Dazu gibt es beim Amt eine Liste. Zu den Krankheiten, bei denen eine kostenaufwändigere Ernährung notwendig ist, zählen beispielsweise Morbus Crohn, Dialyse, Gluten- und Laktoseunverträglichkeit. Im Gesetz ist dazu geregelt, dass es sich um eine Ernährungsform handeln muss, die nicht von einer normalen Vollkost abgedeckt wird. Zudem muss man ein ärztliches Attest einreichen, aus dem die Notwendigkeit einer aufwändigeren Ernährung hervorgeht.

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Ein Bürgergeld-Empfänger reichte aufgrund dieser Regelung ein ärztliches Attest ein und stellte den Antrag auf die Übernahme der Kosten für Bio-Produkte. Er müsse sich so ernähren, da er zahlreiche Unverträglichkeiten bezüglich Inhalts- und Zusatzstoffe habe. Das Jobcenter lehnte den Antrag ab. Der Betroffene zog vors Gericht, am Ende sogar vor das Landessozialgericht und verlor den Prozess. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass zum einen aus dem Attest die Unverträglichkeiten nicht konkret hervorgehen würden. Zum anderen gebe es auch in der konventionellen Ernährung genug unverarbeitete Lebensmittel, auf die er zurückgreifen könne. Damit könnte dieses Urteil wegweisend sein: Das Jobcenter muss keine Mehrkosten für Bio-Produkte für Bürgergeld-Empfänger übernehmen.

(Quelle: Jobcenter, Bürgergeld)