
Jedes Jahr beschließt die deutsche Regierung Maßnahmen, Regeln und Änderungen, die für Millionen Bürger relevant sind. Nun kommt eine neue Kaminofen-Bestimmung, die einem Verbot gleicht. Für manche Besitzer kann es nun richtig teuer werden.
Der Winter rückt näher und damit die Frage nach dem eigenen Ofen. Für ältere Kaminöfen gelten wichtige Vorgaben, die viele Besitzer kennen sollten. Denn die Konsequenzen, wenn man die neuesten Bestimmungen nicht kennt, können teuer und gar fatal sein.
Kaminofen-Regeln 2026: Jetzt zeigt sich, wer handeln muss
Wenn im Herbst die ersten Scheite im Kamin landen, zählt nicht nur die Wärme. Holzfeuerungen müssen bestimmte Emissionsgrenzen einhalten. Welche Vorgaben gelten, hängt unter anderem vom Alter und Typ des Ofens ab. Wer unsicher ist, sollte deshalb zunächst das Typenschild und vorhandene Herstellerunterlagen prüfen. Auch der Bezirksschornsteinfeger kann klären, ob eine Feuerstätte weiterhin betrieben werden darf. Das ist sinnvoll, bevor Geld in Reparaturen oder eine Nachrüstung fließt. Für den Betrieb spielt auch das Brennholz eine wichtige Rolle. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher unbehandeltes Holz mit höchstens 20 Prozent Wassergehalt. Frisches Scheitholz sollte deshalb ausreichend trocknen, bevor es in den Ofen kommt.
Papier, Kunststoff, lackiertes Holz oder andere Abfälle gehören nicht in die Feuerstätte. Falsche Brennstoffe können die Schadstoffbelastung erhöhen und sind für den Betrieb nicht zulässig. Auch Türdichtungen, Rost und Brennraumauskleidung sollten regelmäßig kontrolliert werden. Eine Nachrüstung kann unter Umständen eine Alternative zum Neukauf sein. Dabei kommen sogenannte Staubabscheider infrage. Co2online nennt als grobe Richtwerte rund 300 Euro für passive und etwa 1.000 Euro für aktive Systeme, jeweils abhängig von Anlage und Einbau.
Welche Geräte im Winter noch erlaubt sind und was ein Neukauf kostet
Die entscheidende Grenze betrifft Einzelraumfeuerungen vor dem 22. März 2010. Für Geräte mit Typenschild-Datum vom 1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010 endete die letzte Übergangsfrist bereits am 31. Dezember 2024. Ohne passenden Nachweis dürfen diese Öfen nicht einfach weiterbetrieben werden. Ausnahmen gibt es beispielsweise für offene Kamine, bestimmte Grundöfen und Anlagen, die eine Wohnung ausschließlich mit Wärme versorgen. Auch besonders alte Feuerstätten können unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen sein.
Wer einen solchen Ofen weiter nutzen möchte, braucht entweder einen Hersteller-Nachweis über die Grenzwerte oder eine entsprechende Messung. Alternativ kommt eine zugelassene Staubminderung infrage. Beim Austausch sollten Besitzer nicht nur den Gerätepreis kalkulieren. Zusätzlich können Montage, Abnahme und Arbeiten am Schornstein anfallen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt vor dem Kauf eine fachliche Prüfung und einen Blick auf die Effizienz des neuen Ofens.
(Quellen: Bundesumweltministerium, 1. BImSchV)














