Kaputte Geräte nicht mehr in den Müll werfen – EU mit neuer Pflicht

Ein kaputter Bildschirm eines schwarzen Handys aus nächster Nähe. Das Glas ist an einer Ecke des Geräts gerissen und muss ausgetauscht werden.
Symbolbild © istockphoto/SergeyChayko

Viele Verbraucher stehen vor der Frage, ob ein defektes Gerät wirklich ersetzt werden muss. Eine neue EU-Regel für Hersteller könnte nun dafür sorgen, dass kaputte Geräte nicht mehr vorschnell im Müll landen.

Ein altes Handy, eine streikende Waschmaschine oder ein defekter Staubsauger – was bisher oft im Abfall landete, könnte bald eine zweite Chance bekommen.

Neue Regeln für Hersteller – Reparieren statt Wegwerfen

Die Europäische Union möchte der Wegwerfmentalität den Kampf ansagen und kaputten Geräten ein längeres Leben ermöglichen. Mit der EU-Richtlinie 2024/1799 zum sogenannten Recht auf Reparatur kommen große Veränderungen auf Hersteller und Verbraucher zu. Ziel ist es, weniger funktionierende Produkte auf dem Müll landen zu lassen und gleichzeitig Geräte langlebiger zu machen. Betroffen sind unter anderem Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen und Staubsauger sowie elektronische Geräte wie Mobiltelefone.

Hersteller müssen künftig bestimmte technisch reparierbare Produkte auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung reparieren, wenn die EU-Vorgaben dies vorsehen. Sitzt ein Unternehmen außerhalb der Europäischen Union, trifft die Verantwortung den europäischen Vertreter oder den Importeur. Bevor eine Reparatur startet, erhalten Kunden ein standardisiertes Informationsformular. Darin stehen wichtige Details wie die geplante Reparatur, die voraussichtliche Dauer, die Kosten und mögliche Ersatzgeräte. Die Angaben gelten für 30 Tage. Hersteller müssen zudem notwendige Teile und Werkzeuge bereitstellen und dürfen die Preise nicht so hoch ansetzen, dass Reparaturen unattraktiv werden. Ist ein Gerät nicht mehr zu retten, kann als Alternative ein generalüberholtes Produkt angeboten werden.

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Millionen Tonnen Elektroschrott sollen vermieden werden

Der Handlungsdruck ist enorm. In Europa entstehen jedes Jahr rund 35 Millionen Tonnen Abfall durch Produkte, die man eigentlich noch reparieren könnte. Allein Deutschland produzierte 2024 etwa 758.000 Tonnen Elektroschrott – eine Menge, die mehr als 30.000 voll beladenen Lastwagen entspricht. Auch für Verbraucher mit defekten Geräten innerhalb der Gewährleistungszeit gibt es Neuerungen: Wer sich für eine Reparatur entscheidet, erhält künftig einen zusätzlichen Schutz. Die Haftung des Verkäufers verlängert sich dann um zwölf Monate nach Abschluss der Reparatur.

Bis spätestens 31. Juli 2027 soll außerdem eine europäische digitale Plattform entstehen. Sie soll Kunden mit Reparaturbetrieben, Händlern generalüberholter Waren und weiteren Angeboten zusammenbringen. Ob die neue Regelung tatsächlich den großen Durchbruch bringt, bleibt abzuwarten. Experten warnen: Bei der riesigen Zahl an Geräten auf dem Markt wird die Kontrolle, ob Reparaturen wirklich möglich und bezahlbar sind, zur gewaltigen Aufgabe.

(Quellen: Europäische Union, Europäisches Parlament, Europäischer Rat)