
Nun könnte es eine neue Pflicht für Millionen von Menschen in Deutschland geben. Denn der Kassenbon soll offenbar weg. Und das schockiert viele Personen jetzt.
An der Supermarktkasse könnte sich für Millionen Kunden bald einiges ändern. Die Regierung will den klassischen Kassenbon aus Papier abschaffen. Es soll eine neue Pflicht werden.
Die Regierung plant eine Änderung
Anstatt Papier will man digital werden. Ab 2028 sollen Händler den Beleg grundsätzlich elektronisch bereitstellen. Doch die neue Pflicht sorgt schon jetzt für heftige Kritik. Eigentlich hatte die Bundesregierung angekündigt, die Bonpflicht abzuschaffen. Nun soll jedoch nur der Papierzettel verschwinden. Stattdessen müssen Händler ihren Kunden künftig einen digitalen Beleg zur Verfügung stellen. Wer weiterhin einen ausgedruckten Kassenbon möchte, soll diesen auf Wunsch erhalten. Damit kommt allerdings eine neue Pflicht auf den Handel zu. Denn die Geschäfte müssen auch dann einen digitalen Beleg erstellen und bereitstellen, wenn der Kunde überhaupt keinen Kassenbon haben will. Als mögliche Lösung nennt der Gesetzentwurf unter anderem einen QR-Code, über den Verbraucher den Beleg abrufen können.
Genau diese neue Pflicht stößt bei Wirtschaftsverbänden auf Widerstand. Der Handelsverband fordert, die Belegpflicht vollständig abzuschaffen. Auch das deutsche Bäckerhandwerk kritisiert die neue Pflicht. Bäckereien müssten weiterhin für jeden einzelnen Einkauf einen Beleg erstellen. Statt Papier kommt bei der neuen Pflicht lediglich ein elektronisches Format zum Einsatz. Für Unternehmen könnte die neue Pflicht außerdem zusätzliche Kosten verursachen. Händler müssen möglicherweise Kassensysteme anpassen und technische Lösungen für die digitalen Belege einführen. Dabei darf ein Unternehmen den Kassenbon nicht ausschließlich über seine eigene App anbieten.
Jetzt könnte sich so einiges ändern
Für Verbraucher bedeutet die neue Pflicht allerdings nicht, dass sie künftig jeden digitalen Bon tatsächlich herunterladen oder speichern müssen. Schon bei der heutigen Bonpflicht müssen Kunden den Kassenbon weder annehmen noch aufbewahren. Händler müssen ihn lediglich zur Verfügung stellen.
Die aktuelle Belegausgabepflicht gilt bereits seit dem 1. Januar 2020. Unternehmen, die ein elektronisches Kassensystem verwenden, müssen seitdem für jeden entsprechenden Geschäftsvorgang einen Beleg erstellen.
(Quellen: BMF, HDE)














