Kein Geld: Diese Regel macht Pfandbon ungültig – “Kunden sauer”

Eine Person in dicker Winterkleidung ist von hinten zu sehen. Sie trägt zwei große blaue Säcke, die mit Dosen- und Flaschenpfand gefüllt sind. Vermutlich ist die Person auf dem Weg zu einem Pfandautomaten, um die Pfandflaschen abzugeben und für das Pfandsammeln Geld zu erhalten.
Symbolbild © imago/Ralph Peters

Nicht jeder Verbraucher weiß, dass eine klare Regel den Pfandbon ungültig macht. Wer sein Leergut gegen Bares eintauschen möchte, könnte deshalb überrascht werden. Betroffene bleiben auf ihrem Bon sitzen und ärgern sich über das verlorene Geld.

Ein bestimmter Umstand führt dazu, dass die Pfandquittung ungültig wird. Für Kunden, die ihren Bon im Supermarkt einlösen wollen, ist es eine frustrierende Situation. Wer die Regel nicht kennt, muss wohl oder übel auf das Geld verzichten.

Wichtig für Verbraucher: Diese Regel macht einen Pfandbon ungültig

Ob regelmäßig oder nur gelegentlich, Millionen Menschen in Deutschland begeben sich jedes Jahr auf die Suche nach Pfandflaschen. Im Jahr 2021 waren es 980.000 Menschen. 2024 bereits 1,19 Millionen. Die Zahlen stammen aus der Pfandstudie 2024 der Aktion “Pfand gehört daneben”. Auch Verbraucher, die nicht aktiv suchen, sondern nur konsumieren, sammeln einiges im Haus an. Wer sein Leergut dann abgibt, steckt den Pfandbon oft ins Portemonnaie. Dort bleibt der Zettel dann liegen. Grundsätzlich ist dies kein Problem, wäre da nicht diese eine Regel.

Sie führt dazu, dass der Pfandbon irgendwann nicht mehr gültig ist. Offiziell muss man einen Bon innerhalb von 3 Jahren einlösen. Es gilt die sogenannte Verjährungsregel. Wer zum Beispiel noch einen Leergutzettel aus dem Jahr 2024 hat, darf diesen bis Ende 2027 einlösen. Dabei ist nicht wichtig, ob man das Leergut im Januar, März oder September des Jahres 2024 zurückgebracht hat, denn die Zeit beginnt ab Ende des Ausstellungsjahres zu laufen. Im Jahr 2028 wäre dieser Pfandbon ungültig.

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Aufgepasst: Auch diese Regel zum Pfandbon ist wichtig

Auch wenn einige Kunden deshalb verärgert sein dürften, schafft die Regel Rechtssicherheit für Verbraucher und Händler. Aber nicht nur die Frage nach der Gültigkeit ist wichtig: So manch einer ist darüber erstaunt, dass nicht jede Filiale den Pfandbon annimmt, wenn der Zettel aus einer anderen Filiale stammt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand sein Leergut in einer Edeka-Filiale abgibt, den Bon aber in einer anderen Filiale von Edeka einlösen möchte. Hintergrund sind die technischen Abläufe in den Märkten. Deshalb gilt: Wer Leergut zurückbringt, löst die Pfandquittung am besten direkt ein.