Keine „Geflügel-Salami“ mehr – Gerichtsurteil beschließt Verbot

Aufgeschnittene Salami mit Brot.
Salami gehört für viele zum alltäglichen Essen.

Durch einen Gerichtsentscheid gilt ab sofort ein klares Verbot, das die beliebte „Geflügel-Salami“ aus Supermärkten und Discountern betrifft.

Verbot: Supermärkte und Discounter dürfen keine „Geflügel-Salami“ mehr verkaufen. So hat es ein Gericht entschieden.

Eindeutiges Urteil in Bezug auf „Geflügel-Salami“

Laut einem neuen Gerichtsurteil besteht nun ein Verkaufsverbot für „Geflügel-Salami“. Denn tatsächlich wurde bislang wohl der Begriff „Geflügel-Salami“ etwas sehr großzügig ausgelegt.

Unter bestimmten Voraussetzungen darf eine „Geflügel-Salami“ nun auf keinen Fall mehr so bezeichnet werden. Der Grund dafür ist schockierend, denn wer sich beim Einkauf bislang auf die Bezeichnung verließ, hat unter Umständen mehr als nur Geflügelfleisch konsumiert.

Fleisch- und Wurstangebot mit Haken

Generell empfehlen Verbraucherschützer immer, dass jeder auch die Zutatenliste lesen sollte, bevor er ein Produkt kauft. Doch das unterbleibt aus zeitlichen Gründen oftmals. Die meisten Kunden verlassen sich auf die Bezeichnungen auf den Lebensmitteln.

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Das kann ein fataler Fehler gewesen sein. Neben Geflügel-Fleisch kann nämlich auch Schweinespeck in der „Geflügel-Salami“ enthalten gewesen sein.

Klare Definition statt „Etikettenschwindel“

Künftig dürfen Hersteller den Begriff „Geflügel-Salami“ nur noch dann verwenden, wenn auch ausschließlich Geflügel-Fleisch bei der Herstellung verwendet wurde. Sollte eine andere Fleischart enthalten sein, ist es verboten, das Produkt so zu benennen.

Anlass gab ein bestimmtes Produkt, das als „Geflügel-Salami“ bezeichnet wurde. Nur wer genau hinsah, entdeckte auf der Rückseite der Verpackung in kleiner Schrift den Hinweis „mit Schweinespeck“. Neben Putenfleisch war also auch Schweinespeck enthalten. Doch damit ist nun Schluss.