
Bald müssen Patienten mehr zahlen. Denn die Krankenkassen verlangen ab Januar einiges mehr an Geld. Nur noch wenige Menschen können sich das noch lange leisten.
Für viele gesetzlich Versicherte wird es ab dem kommenden Jahr teurer. Die Patienten müssen mehr zahlen. Für viele wird das zu einem Problem.
Es wird immer teurer in Deutschland
Bis Ende 2026 beträgt die gesetzliche Zuzahlung für eine Krankenbeförderung zehn Prozent der Fahrtkosten. Versicherte zahlen dabei mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Fahrt. Ab Januar ändern sich diese Grenzen deutlich. Der Mindestbetrag steigt auf 7,50 Euro, der Höchstbetrag auf 15 Euro. Patienten müssen mehr zahlen und im ungünstigsten Fall fünf Euro zusätzlich für eine einzelne Fahrt. Besonders bemerkbar macht sich das bei regelmäßigen Terminen. Denn Hin- und Rückfahrt zählen jeweils als eigene Fahrt. Wer für einen Arztbesuch beispielsweise zweimal den Höchstbetrag entrichten muss, kommt künftig auf insgesamt 30 statt bisher 20 Euro. Patienten müssen mehr zahlen, wenn sie häufiger auf entsprechende Fahrten angewiesen sind.
Die Krankenkasse übernimmt eine Krankenbeförderung allerdings nicht automatisch. Ärzte dürfen sie nur verordnen, wenn sie medizinisch notwendig ist. Bei ambulanten Behandlungen gelten zusätzliche Voraussetzungen. Zu den Gruppen, die unter bestimmten Bedingungen Anspruch haben, zählen beispielsweise Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 sowie Versicherte mit bestimmten erheblichen Mobilitätseinschränkungen. Auch regelmäßige Fahrten zur Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie können die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. Patienten müssen mehr zahlen, sobald die neuen Zuzahlungsgrenzen greifen.
Auch andere Dinge werden teurer
Die höheren Grenzen betreffen außerdem weitere Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch bei verschreibungspflichtigen Arznei- und Verbandmitteln steigt die übliche Spanne ab Januar 2027 von bislang mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Patienten müssen also mehr zahlen, wenn sie Medikamente benötigen, für die eine gesetzliche Zuzahlung anfällt.
Ganz unbegrenzt steigen die persönlichen Ausgaben allerdings nicht. Für gesetzliche Zuzahlungen gilt weiterhin eine Belastungsgrenze. Grundsätzlich liegt sie bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Dennoch gilt ab Januar: Dass Patienten mehr zahlen müssen, ist bald schon Realität.
(Quellen: KBV, BMG)














