Kündigung: Mietern drohen neue Verbote – vor der eigenen Haustür

Viele Schuhe stehen unordentlich in einem Hausflur vor einer Haustür auf einem Boden aus Parkett. Es sind Krümel und Dreck zu sehen. Im Hintergrund befinden sich ein Besen und eine Heizung.
Symbolbild © istockphoto/Inspired by Travel

Wer in Deutschland eine Mietwohnung bezieht, muss nicht nur den Mietvertrag unterschreiben, sondern auch eine Reihe von Regeln beachten. Mietern drohen nun neue Verbote – sogar vor der eigenen Haustür.

Viele Regeln sind gesetzlich festgelegt, andere ergeben sich aus der jeweiligen Hausordnung. Dazu zählt unter anderem die Einhaltung von Ruhezeiten. Zudem müssen Mieter viele andere Regeln beachten. Wer diese Vorgaben missachtet, riskiert Konflikte und unter Umständen sogar eine Kündigung.

Bezahlbarer Wohnraum wird rar

Trotz klarer gesetzlicher Rahmenbedingungen beginnt für viele die eigentliche Herausforderung schon vorher: eine bezahlbare Wohnung überhaupt zu finden. In zahlreichen deutschen Städten ist der Wohnungsmarkt angespannt, vor allem in Regionen mit hoher Zuwanderung, wachsender Wirtschaft oder großer Hochschuldichte. Dort übersteigt die Nachfrage das Angebot deutlich – Besichtigungen mit Dutzenden Interessenten gehören inzwischen zum Alltag. Parallel zur Wohnungsnot steigen vielerorts die Mieten weiter an. Familien mit mittlerem oder geringem Einkommen müssen einen immer größeren Anteil ihres Budgets für die Miete aufbringen, häufig zulasten anderer Ausgaben. Auch Energie- und Nebenkosten haben sich in den vergangenen Jahren erhöht, was die Gesamtkosten zusätzlich belastet.

Vor der eigenen Haustür: Mietern drohen neue Verbote

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Damit ein Mietverhältnis möglichst konfliktfrei bleibt, sollten Mieter genau wissen, welche Verhaltensweisen zu Problemen führen können. Eine fristlose oder ordentliche Kündigung droht etwa dann, wenn Mietzahlungen wiederholt verspätet eingehen oder ganz ausbleiben. Auch erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung – etwa dauerhafte Ruhestörungen oder die unerlaubte Untervermietung – können zu einer Abmahnung und im Ernstfall zur Kündigung führen. Darüber hinaus müssen Mieter Schäden in der Wohnung unverzüglich melden, damit sie behoben werden können.

Im Treppenhaus gelten klare Regeln, denn Hausflur und Stufen zählen zu den gemeinschaftlich genutzten Bereichen eines Mietshauses. Verstöße können für Mieter ernsthafte Folgen haben – bis hin zur Abmahnung oder sogar Kündigung. Bestimmte Gegenstände dürfen dort grundsätzlich nicht abgestellt werden: Müllsäcke und Leergut gehören weder dauerhaft noch vorübergehend in den Hausflur, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf bestätigt. Auch Möbelstücke wie Schuhschränke sind meist untersagt, weil sie Fluchtwege einengen oder eine zusätzliche Brandlast darstellen. Fahrräder dürfen nur dann im Treppenhaus stehen, wenn keine andere zumutbare Abstellmöglichkeit vorhanden ist, etwa ein Fahrradkeller.

(Quellen: Anwalt, Mietrecht, eigene Recherche der ka-Insider Redakteure)