Kündigungen drohen: Garage einfach als Abstellkeller nutzen

Eine Garage mit viel Lagerware.
Symbolbild © istockphoto/trekandshoot

Wer die Garage zustellt und als Lager oder Abstellkeller nutzt, dem droht die Kündigung durch den Vermieter.

Immer wieder nutzen Mieter ihre Garage als Abstellkeller. Doch das kann ganz einfach zur Kündigung durch den Vermieter führen.

Die Garage ist eine Garage

Viele Haushalte haben wenig Stauraum in der Wohnung oder im Kellerabteil. Da bietet es sich ja an, Dinge in der Garage zu lagern. Das allerdings sollten Mieter nicht tun, denn das kann die Kündigung nach sich ziehen.

Wer Eigentümer ist, kann prüfen, ob er im Ernstfall seine Mieter kündigen kann. Denn eine Garage ist keine Abstellkammer oder ein erweiterter Raum für den Abstellkeller. Das Lagern von Dingen in der Garage ist ohnehin so gut wie nie erlaubt.

Die Garage ist für das Fahrzeug da

Eine Garage anzumieten, um an einen günstigen Lagerraum zu kommen, ist absolut keine gute Idee. Denn üblicherweise dient die Garage lediglich zum Abstellen des Fahrzeuges. Dinge wie die Dachboxen, Reifen oder auch Werkzeuge können hier gelagert werden.

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Doch Kistenweise Dinge aus der Wohnung oder gar Möbel, dürfen hier nicht abgestellt werden. Nicht nur Mieter müssen sich an die Regeln halten. Auch Besitzer einer Garage haben grundlegende Dinge zu beachten.

Aus der Garage einen Nutzraum machen

Viele möchten ihr eigenes Trainings-Center zu Hause haben und richten sich ein solches daher in der Garage ein. Oder einen Partyraum zu gestalten – auch das wünschen sich viele. Leider ist beides in Deutschland verboten.

Wer die Garage zweckentfremdet, der muss mit Strafen rechnen. Sogar Bußgelder können die Folge sein. Der Grund ist der Brandschutz, der so nicht mehr eingehalten werden kann. Für den Mieter kann eine zugestellte Garage bedeuten, dass er fristlos gekündigt werden kann.