Kunden jubeln: Kult-Lebensmittel kehrt zurück in den Supermarkt

Ein Mann hält ein Glas Marmelade in der Hand. Die neben ihm stehende Frau zeigt mit einem Finger auf das Etikett. Offenbar studieren die beiden gerade die Zutatenliste. Im Hintergrund erkennt man verschwommen weitere Produkte, die offenbar Bio-Qualität haben. Denn man sieht überall das grüne Schild.
Symbolbild © istockphoto/zoranm

Ein echtes Kult-Lebensmittel kehrt in den Supermarkt zurück. Was längst in den Alltag vieler Kunden eingezogen ist, findet sich nun auch in den Regalen der Supermärkte und Discounter.

Im Alltag haben die Verbraucher hierzulande keinen Unterschied gemacht. Nun greift diese Praxis auch im Supermarkt und Discounter, denn ein Kult-Lebensmittel kehrt in die Regale der Märkte zurück.

Bei vielen Kunden beliebt: Supermärkte und Discounter füllen die Regale

Auf den Frühstückstisch der Deutschen gehören neben dem beliebten Nutella auch Konfitüren und Marmeladen. Diese gibt es in allen nur erdenklichen Geschmacksrichtungen zu kaufen. Denn die Vielfalt an Obst lässt auch eine große Auswahl an süßen Brotaufstrichen zu. In Deutschland verzehren die Deutschen jährlich rund 215.000 Tonnen süße Aufstriche. Mehr als die Hälfte davon machen Konfitüren und Marmeladen aus.

Den Menschen selbst war es dabei egal, ob sie den süßen Fruchtaufstrich als Konfitüre oder Marmelade bezeichneten. Sie wussten, wo sie sie im Supermarkt-Regal finden und welche Geschmäcker sie kaufen wollten. Jedoch machten die Märkte und auch die Hersteller bislang einen Unterschied.

Kult-Lebensmittel kehrt zurück: Ab Juni ist es soweit

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Bislang durften nur solche Fruchtaufstriche als Marmelade bezeichnet werden, wenn sie Zitrusfrüchte beinhalteten. Alle anderen Obstsorten wie Erdbeeren oder Himbeeren mussten die Bezeichnung „Konfitüre“ auf dem Etikett tragen. Als Großbritannien die EU verließ, ließ das Land auch diesen Unterschied verschwinden. Die EU zog recht zügig nach und veranlasste mit einem entsprechenden Gesetz, dass nun alle Fruchtaufstriche den Namen Marmelade tragen dürfen, vorausgesetzt, sie erfüllen die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, jedoch unabhängig von der Obstsorte.

Obwohl es das EU-Gesetz schon seit 2024 gibt, zieht Deutschland erst in diesem Jahr nach. Ab dem 14. Juni gilt die neue Bezeichnungsweise. Gleichzeitig erhöhen sich die gesetzlichen Mindestanforderungen. So müssen bei Marmeladen nicht mehr 350, sondern 450 Gramm Mindestfruchtgehalt auf ein Kilogramm kommen. Bei der Bezeichnung „Extra“ steigt der Fruchtgehalt von 450 auf 500 Gramm. Bestände mit der alten Bezeichnung dürfen noch verkauft werden, weshalb die Kunden sowohl die neue als auch die alte Beschriftung nebeneinander im Supermarkt vorfinden.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Bundeszentrum für Ernährung, Verbraucherzentrale)