Kunden völlig ahnungslos: Gefängnis droht bei Fehler im Supermarkt

Eine Hand nimmt eine Paprika aus einem Gemüsestand.
Symbolbild © istockphoto/somebody

Tausende tun es jeden Tag. Dabei sind diese Fehler strafbar. Sogar ein Aufenthalt im Gefängnis kann drohen, wenn man eine bestimmte Sache im Supermarkt macht. Die brisanten Details verraten wir hier.

Es gibt eine Reihe von Fehlern, über die sich meistens nur der Ladendetektiv bewusst ist. Das Verrückte daran ist, dass sie jeden Tag von unzähligen Menschen begangen werden. Und das, obwohl man bei einem bestimmten Fehltritt im Supermarkt sogar fünf Jahre Gefängnis aufgebrummt bekommen kann.

So gut wie niemand weiß es

Fast nichts im Leben des modernen Menschen ist so alltäglich wie der Gang zum Supermarkt. Dabei ist seine Geschichte sogar noch ziemlich jung. 1930 hat Michael J. Cullen mit “King Kullen” in New York der weltweit erste Supermarkt eröffnet. Ob damals auch schon diese harten Regeln galten? Hierzulande wandert man für ein bestimmtes Vergehen im Supermarkt sogar bis zu fünf Jahre ins Gefängnis.

Für folgenden Fehler landet man zwar noch nicht hinter Gittern, dafür tun es Kunden umso häufiger. Dinge, die beim Einkaufen noch nicht bezahlt sind, darf man nicht verzehren. Der typische Fall hier ist, dass Kunden ihren Kindern während des Einkaufs schon mal etwas zu naschen geben, um diese zu beruhigen. Das ist aber gar nicht erlaubt. Wie hoch die Strafen dafür ausfallen, muss der Supermarkt selbst entscheiden. Wer noch einen langen Einkauf vor sich und ein nicht still zu kriegendes Kind bei sich hat, kann aber einen Mitarbeiter um Erlaubnis fragen. Oft klärt sich die Situation dann schon.

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Gefängnis für Fehler im Supermarkt

Ebenfalls ein Klassiker der täglichen Vergehen ist das vorzeitige Öffnen von Verpackungen. Am meisten passiert das wohl mit Eiern, denn niemand möchte beschädigte Eier im Sack mit nach Hause bringen. Das ist aber verboten, denn dabei können die Ware oder auch die Verpackung Schäden erleiden. Oft bleibt es in diesem Fall beim Schadensersatz, das heißt, dass man die beschädigte Packung bezahlen muss. Es gibt allerdings ein Vergehen im Supermarkt, für das man sogar eine Strafe im Gefängnis bekommen kann.

Wer Produkte in seiner eigenen Tasche lagert, weil er vergessen hat, sich einen Korb zu nehmen, macht sich des Ladendiebstahls strafbar. Dieser wird von jedem Laden verschieden hart geahndet. Doch einen Freiheitsentzug gibt es dafür noch nicht. Dieser droht erst für denjenigen, der sich einen Einkaufswagen nimmt – und diesen nicht zurückbringt. Oft fährt man einen geliehenen Einkaufswagen um die Ecke, um Artikel besser zum Auto transportieren zu können. Wenn man diesen nach ein paar Minuten zurückbringt, gibt es kein Problem. Wer den Einkaufswagen aus dem Supermarkt aber willentlich behält oder aus Faulheit einfach stehen lässt, riskiert bis zu fünf Jahre Gefängnis. Also lieber zweimal laufen.