Wer einen bunten Garten sein Eigen nennt, muss auf vieles achten. Nun gibt es ein weiteres, landesweites Pflanzen-Verbot, das hierzulande für alle Gärten gilt. Wer diese Pflanze entdeckt, sollte sie entfernen.
Je bunter, desto schöner und je ausgefallener, desto mehr werden solche Blumen bestaunt. Doch als Hobbygärtner kann man einiges falsch machen. So gilt ein landesweites Pflanzen-Verbot für alle Gärten. Eine bestimmte Pflanze darf man nicht mehr anpflanzen.
Liste der EU sollte man kennen: Viele Pflanzen sind aus gutem Grund verboten
Wer mag schon gerne in den Baumarkt oder einen Blumenladen gehen und sich dort die gleichen Blumen kaufen, die bereits jeder in der Nachbarschaft hat? Viele Hobbygärtner zieht es da oft ins Internet und sie bestellen sich ausgefallene und besonders farbenprächtige Pflanzen. Zudem sollten sie am besten wenig Aufwand bedeuten und bestenfalls ohne große Pflege gedeihen. Was für Gärtner ein Segen ist, kann dem heimischen Ökosystem jedoch gefährlich werden. Denn viele Pflanzen sind invasiv, das heißt, sie verdrängen die heimische Vielfalt und überwuchern Beete und damit die Gärten. Deshalb hat die EU eine Liste erstellt, auf der die invasiven Pflanzen- und Tierarten vermerkt sind. Wer diese Pflanzen trotzdem züchtet, muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen.
Pflanzen-Verbot für beliebte Pflanze in Gärten – “Kaum zu unterscheiden”
Nun trifft dieses Verbot jedoch auch eine Pflanze, die von der heimischen Art kaum zu unterscheiden ist. Sie sieht ihr so ähnlich und bedarf eines genauen Blickes, um den Feind unter den Freunden zu erkennen. Die Rede ist von der beliebten Goldrute. Sie leuchtet gelb und ist bei Bienen sehr beliebt. Das Problem: Es gibt mehrere Arten von ihr und zwei davon sind in Deutschland verboten. Erlaubt und gern gesehen ist die Echte Goldrute (wissenschaftlich Solidago virgaurea genannt). Seit Jahrhunderten zählt sie zu den heimischen Pflanzenarten und wird auch in der Heilkunde gern gegen verschiedene Beschwerden genutzt.
Verboten dagegen sind die Kanadische Goldrute (fachsprachlich: Solidago canadensis) sowie die Spätblühende Goldrute (fachsprachlich: Solidago gigantea). Die große Frage: Wie unterscheidet man die drei Arten voneinander? Unsere heimische Goldrute blüht von Juli bis September. Sie erreicht eine Höhe von circa einem Meter und wächst aufrecht in die Höhe. Die Echte Goldrute weist keine unverzweigten Stängel auf. Die verbotenen Goldruten dagegen wachsen buschiger und wuchern mehr. Beide werden bis zu zwei Meter hoch. Sie blühen erst ab Ende August. Wer die Kanadische und die Spätblühende Goldrute entdeckt, sollte sie lieber entfernen – zum Schutz der Echten Goldrute.