Laubbläser falsch eingesetzt: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen

Ein Mann bläst Laub von der Straße.
Symbolbild © istockphoto/photoschmidt

Wer seinen Laubbläser falsch einsetzt, muss mit einem 50.000 Euro hohen Bußgeld rechnen. Deswegen müssen diese Regeln beachtet werden.

Der Herbst ist endlich da. Das bedeutet, dass die farbenfrohen Blätter von den Bäumen gefallen sind und jetzt die Straßen bedecken. In Reinickendorf, einem Stadtbezirk im Nordwesten von Berlin, erinnert die Stadt daran, wie wichtig es ist, das herabgefallene Laub von den eigenen Grundstücken, Gehwegen und Straßen zu entfernen. Die Einwohner werden höflich gebeten, dabei einige Vorschriften zu beachten, vor allem wenn sie Laubbläser benutzen. Denn wer seinen Laubbläser falsch einsetzt, muss mit einem 50.000 Euro hohen Bußgeld rechnen.

Laubbläser wegen Lärmbelästigung nur zu festen Zeiten

Gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist es gestattet, die Geräte nur an regulären Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr einzusetzen, wie vom Bezirk festgelegt. Dies liegt daran, dass die Laubbläser eine beträchtliche Lautstärke von bis zu 120 Dezibel erreichen können. Bürger dürfen Bläser mit dem Umweltzeichen CE werktags zwischen 7 und 20 Uhr verwenden. Zuwiderhandlungen werden vom Staat mit empfindlichen Strafen geahndet. Julia Schrod-Thiel, die Bezirksstadträtin für Ordnung, Umwelt und Verkehr, spricht sich dafür aus, gänzlich auf Laubbläser zu verzichten. Sie ermutigt die Bewohner von Reinickendorf dazu, für die Laubentfernung traditionelle Gartengeräte wie Besen, Rechen und Harke zu verwenden. Dieser Ansatz trage zum Umwelt- und Tierschutz bei, da Laubbläser zwar effektiv, jedoch auch energieintensiv seien.

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Es drohen Geldstrafen von 5.000 bis 50.000 Euro 

Der Bezirk warnt eindringlich davor, dass Bürger bei Zuwiderhandlung mit einer empfindlichen Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro rechnen müssen. Doch das ist noch nicht alles. Sollte der Laubbläser an Sonn- oder Feiertagen betrieben werden, können sogar Bußgelder von bis zu 50.000 Euro fällig werden. Diese drakonischen Strafen sollen die Bürger nicht nur abschrecken, sondern sie auch dazu motivieren, umweltfreundlichere Methoden zur Laubentfernung zu wählen. Besen, Rechen und Harke stellen nicht nur eine leisere Alternative dar, sondern tragen auch nachhaltig zum Umweltschutz im eigenen Garten bei.